Jemeniten scheitern mit Klage wegen bewaffneter US-Drohneneinsätze
LEIPZIG Drei Männer aus dem Jemen sind mit einer Klage gegen die Bundesrepublik wegen der US-Drohneneinsätze in ihrem Heimatland gescheitert. Die Kläger wollten erreichen, dass Deutschland die bewaffneten Drohnenflüge unterbindet. Sie hatten 2012 bei einem Angriff zwei Angehörige verloren – nach ihrer Darstellung unschuldige Zivilisten.
Die Jemeniten wandten sich an deutsche Gerichte, weil der Luftwaffenstützpunkt im pfälzischen Ramstein eine bedeutenden Rolle im US-Drohnenprogramm spielt. Dort laufen Datenströme zusammen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Forderungen der Jemeniten am Mittwoch jedoch zurück. Es änderte ein anderslautendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster ab.
Vor dem OVG hatten die Kläger in dem politisch brisanten Fall noch einen Teilerfolg erzielt. Das OVG hatte entschieden, dass die Bundesrepublik aktiver als bisher werden müsse. Das Verteidigungsministerium legte
Revision gegen dieses Urteil ein.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass es für Ausländer im Ausland prinzipiell eine grundrechtliche Schutzpflicht Deutschlands geben könne. Dafür gebe es aber Voraussetzungen. Zum einen müssten völkerrechtswidrige Handlungen konkret zu erwarten sein. Zum anderen müsse es dabei einen engen Bezug zum deutschen Staatsgebiet geben. Es reiche nicht aus, dass Ramstein technisch für das US-Drohnenprogramm bedeutsam sei.