Zoll: Achtung beim Shoppen im Netz
OSNABRÜCK Vor weihnachtszeit bedeutet Shoppingzeit. Was viele Onlinekäufer dabei nichtwissen: Wird das Paket aus einem Nicht-EU-Land verschickt, kommt der Zoll ins Spiel – und das gleich in mehrfacher Hinsicht. Der Osnabrücker Zoll gibt Tipps, worauf es zu achten gilt.
Wenn Käufer Waren bei einem Onlinehändler in einem Drittland bestellen, fallen möglicherweise bei der Einfuhr zusätzliche Zölle und Ein fuhr umsatzsteuer an. Bei verbrauch ersteuerpflichtigen Waren wie Alkohol kann es sogar sein, dass noch Verbrauchsteuern bezahlt werden müssen. Folgende Bestimmungen gelten:
– bei einem Warenwert bis 22 Euro fallen kein Zoll und keine Ein fuhr umsatzsteuer an – Verbrauchsteuern werden beispielsweise für Alkohol und Tabak erhoben – bei einem Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro werden eine Ein fuhr umsatzsteuer( derzeit von 19 auf 16 Prozent bzw. von sieben auf fünf Prozent reduziert) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern erhoben – bei einem Warenwert über 150 Euro fallen neben der Ein fuhr umsatzsteuer auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.
Wenn das Paket beim Zoll landet, findet der Besteller ein Info-Kärtchen der Post in seinem Briefkasten. Auf diesem ist das Zollamt angegeben, bei dem die Sendung abgeholt werden muss, und auch, welche Unterlagen mitzubringen sind.
Seit Februar müssen Postsendungen nicht mehr zwingend persönlich beim Zollamt abgeholt werden.
Informationen gibt es unter www.zoll.de oder in der App „Zoll und Post“.