Chemnitzer Morgenpost

Beamte dürfen auch künftig nicht streiken

-

KARLSRUHE - Das Bundesverf­assungsger­icht rüttelt nicht am Streikverb­ot für Lehrer und andere Beamte: Eine Lockerung des Verbots komme nicht infrage, weil es an den Grundfeste­n des Berufsbeam­tentums rüttle, urteilte das Bundesverf­assungsger­icht. Das Beamtenver­hältnis fuße auf einem wechselsei­tigen System von Rechten und Pflichten, argumentie­rten Deutschlan­ds oberste Richter: Das lasse ein „Rosinenpic­ken“nicht zu.

Mit ihrer Entscheidu­ng wiesen die Karlsruher Juristen die Verfassung­sbeschwerd­en von vier Lehrern zurück (Az. 2 BvR 1738/12 u.a.). Von rund 800 000 Lehrern in Deutschlan­d sind nach Angaben des Gerichts rund drei Viertel Beamte. Die Kläger aus Niedersach­sen, NRW und Schleswig-Holstein hatten in ihrer Dienstzeit bei Protesten oder Streiks der Bildungsge­werkschaft GEW mitgemacht und deshalb Disziplina­rstrafen kassiert.

 ??  ?? Das Streikverb­ot für Beamte bleibt unangetast­et, urteilten die Bundesverf­assungsric­hter.
Das Streikverb­ot für Beamte bleibt unangetast­et, urteilten die Bundesverf­assungsric­hter.

Newspapers in German

Newspapers from Germany