Beamte dürfen auch künftig nicht streiken
KARLSRUHE - Das Bundesverfassungsgericht rüttelt nicht am Streikverbot für Lehrer und andere Beamte: Eine Lockerung des Verbots komme nicht infrage, weil es an den Grundfesten des Berufsbeamtentums rüttle, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Das Beamtenverhältnis fuße auf einem wechselseitigen System von Rechten und Pflichten, argumentierten Deutschlands oberste Richter: Das lasse ein „Rosinenpicken“nicht zu.
Mit ihrer Entscheidung wiesen die Karlsruher Juristen die Verfassungsbeschwerden von vier Lehrern zurück (Az. 2 BvR 1738/12 u.a.). Von rund 800 000 Lehrern in Deutschland sind nach Angaben des Gerichts rund drei Viertel Beamte. Die Kläger aus Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein hatten in ihrer Dienstzeit bei Protesten oder Streiks der Bildungsgewerkschaft GEW mitgemacht und deshalb Disziplinarstrafen kassiert.