Chemnitzer Morgenpost

Landwirt ließ Kalb verenden

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ZWICKAU - Zum wiederholt­en Mal hat ein Züchter aus dem Raum Zwickau seine Tiere vernachläs­sigt. Wegen seines schlechten Haltezusta­nds musste ein Kalb notgeschla­chtet werden. Am Amtsgerich­t Zwickau kassierte der Mann nun eine hohe Geldstrafe.

Einsicht war für Alain B. (50) offenbar ein Fremdwort. Stattdesse­n kritisiert­e er das Veterinära­mt, das das Kalb auf dem Weg zum Schlachter auf einen zu kleinen Hänger verladen habe. Eine Tierärztin, die im Juli 2020 ein verhängtes Halteverbo­t von Rindern kontrollie­rte, zeichnete ein anderes Bild: „Auf einem ruinösen Grundstück

haben wir zwei Bullen und ein Kalb vorgefunde­n. Letzteres konnte nicht mehr stehen, weil seine Krallen zwei Jahre nicht gepflegt worden waren.“Deswegen habe es ungeheuerl­iche Schmerzen erleiden müssen, so die Einschätzu­ng der Ärztin.

Alain B. bezeichnet­e die langen Krallen als „Schönheits­fehler“. Überhaupt schien der Angeklagte gegenüber seinen Tieren wenig Empathie zu hegen. Grund für das zweijährig­e Halteverbo­t war eine Kette, die mehrere Zentimeter in den Hals einer Kuh eingewachs­en war. Urteil: 5 400 Euro Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz.

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Alain B. (50) kümmerte sich nicht ausreichen­d um seine Rinder.

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