Landwirt ließ Kalb verenden
ZWICKAU - Zum wiederholten Mal hat ein Züchter aus dem Raum Zwickau seine Tiere vernachlässigt. Wegen seines schlechten Haltezustands musste ein Kalb notgeschlachtet werden. Am Amtsgericht Zwickau kassierte der Mann nun eine hohe Geldstrafe.
Einsicht war für Alain B. (50) offenbar ein Fremdwort. Stattdessen kritisierte er das Veterinäramt, das das Kalb auf dem Weg zum Schlachter auf einen zu kleinen Hänger verladen habe. Eine Tierärztin, die im Juli 2020 ein verhängtes Halteverbot von Rindern kontrollierte, zeichnete ein anderes Bild: „Auf einem ruinösen Grundstück
haben wir zwei Bullen und ein Kalb vorgefunden. Letzteres konnte nicht mehr stehen, weil seine Krallen zwei Jahre nicht gepflegt worden waren.“Deswegen habe es ungeheuerliche Schmerzen erleiden müssen, so die Einschätzung der Ärztin.
Alain B. bezeichnete die langen Krallen als „Schönheitsfehler“. Überhaupt schien der Angeklagte gegenüber seinen Tieren wenig Empathie zu hegen. Grund für das zweijährige Halteverbot war eine Kette, die mehrere Zentimeter in den Hals einer Kuh eingewachsen war. Urteil: 5 400 Euro Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.