Kamera im Handgepäck?
Die Trump-administration hat die HandgepäckRegelungen verschärft: Bei Fluglinien aus arabischen Staaten dürfen Reisende nun nur noch Geräte im Smartphone- oder E-book-readerFormat mit an Bord nehmen. Für Fotografen heißt das: Die Kamera bleibt außen vor.
Kameraverbot für Flüge in die USA
Seit dem 25. März 2017 gibt es für Fotografen ein Problem auf Direktflügen in die USA, wenn sie von bestimmten Zielen in Nahost oder Afrika starten. Elektronische Geräte, die größer als 16 x 9,3 x 1,5 Zentimeter sind, sind nicht mehr als Bordgepäck erlaubt. Außer Smartphones, kleinen Tablets, E-reader und sehr kleinen Kompaktkameras darf nichts mehr in die Kabine mitgenommen werden (s. dazu http://tinyurl.com/ Kameraverbot-handgepaeck). Viele Systemkameras und vor allem Spiegelreflex-modelle müssen draußen bleiben. Genau wie Laptops und viele Tablets, darunter auch das ipad. Doch was bedeutet das konkret für reisende Fotografen?
Erhöhte Sicherheit
Der Hintergrund der Regelung: Bei Geräten größerer Bauart ließe sich, folgt man der Logik der amerikanischen Sicher- heitsbehörden, ein Sprengsatz unterbringen. Schon seit 2014 mussten Flugreisende daher nachweisen, dass der Akku im Gerät funktionsfähig ist. Geräte mit leerem Akku mussten auch damals draußen bleiben. Betroffen sind auch Akku-packs, Netzteile und Ersatzbatterien, die ebenfalls nicht mehr in die Kabine mitgenommen werden dürfen. Entsprechende Geräte sollten beim Check-in aufgegeben werden – eine Qual für Weltenbummler und professionelle Fotografen. Zumal sich Standard-fototaschen nur sehr schwer sichern lassen. Großbritannien hat sich dieser Regelung bereits angeschlossen und der Liste weitere Flughäfen hinzugefügt.
Kleine Entwarnung
Immerhin: Die Briten sind fair genug, Kameras weiterhin zu
erlauben. Das Argument: Die Größe des Akkus erlaubt keine versteckten Sprengsätze. In den USA ist man da paranoider, allerdings auch (derzeit) nur bei bestimmten AbflugFlughäfen aus Nahost oder Afrika. Betroffen sind daher tatsächlich nur Direktflüge von den gelisteten Flughäfen (s. Liste rechts). Wer unterwegs umsteigt – etwa in der EU –, ist daher (noch) sicher. Sprich: Wer zum Beispiel mit einer beliebigen Fluglinie von Kairo – einem der Flughäfen auf der Liste – direkt in die USA fliegt, muss sich der Regelung unterwerfen. Auch wer von Dubai nach London fliegt.
Nicht betroffen ist jedoch, wer zum Beispiel in London, Paris oder Frankfurt umsteigt und anschließend mit einer arabischen Fluglinie in die USA einreist: Was zählt, ist der Abflughafen. Betroffen sind aber deshalb vor allem arabische Fluglinien, weil nur diese entsprechende Flüge anbieten.
Im Fall der Fälle
Grundsätzlich haben Fotografen dabei zwei Möglichkeiten: Die eine ist, sie geben ihre Kameraausrüstung samt Laptop normal als Check-in-gepäck ab, was jedoch das Risiko von Verlust oder sogar Diebstahl massiv erhöht. Ein Sprecher von der doppelt betroffenen arabischen Airline Emirates, die den gelisteten Heimatflughafen Dubai als Haupt-drehkreuz für Flüge auch in die USA verwendet, erklärte auf Nachfrage, dass es aber auch Alternativen zum Aufgeben der Ausrüstung gibt: Der Check-in sei nicht zwingend notwendig. „Wenn Fluggäste es vorziehen, ihre Geräte durch den Sicherheitscheck mitzunehmen, können sie diese bis zum Boarding benutzen. Am Gate können sie dann abgegeben werden, Emirates verstaut diese und gibt dem Fluggast eine zusätzliche Gepäckmarke. Die Geräte fliegen im selben Flugzeug mit. Bei Ankunft in den USA können die Geräte dann an einem speziellen Schalter in der Gepäckhalle abgeholt werden“(s. Link zum Video oben).
Andere betroffene Fluglinien dürften das bereits jetzt oder in naher Zukunft ähnlich handhaben. Am störungsfreisten, betonte Emirates, ist der Flug jedoch, wenn die Geräte einfach als Gepäck aufgegeben werden. Wichtig für flugreisende Fotografen ist deshalb, die Handgepäck-regelungen der jeweiligen Fluglinie genau zu studieren. Auch Etihad schreibt auf seiner Website: „Wir empfehlen unseren Gästen, nicht mit diesen Geräten zu reisen, um eine Konfiszierung während der Sicherheitskontrolle zu vermeiden.“
Fazit: Insofern bleibt vielen Fotofans nur übrig, einen sicheren Fotokoffer als zusätzliches Gepäck aufzugeben, wenn sie per arabischer Fluglinie und Direktflug aus einem der betroffenen Länder einreisen. Bei Verlust zahlt die Fluglinie allerdings nicht den Wert der verlorenen Gegenstände, sondern nur feste Entschädigungen in der virtuellen Währung SZR: Diese liegt derzeit bei 1.131 SZR, also nach derzeitigem Kurs bei rund 1.400 Euro – nicht viel für eine Fotoausrüstung plus Notebook. Daher ist es sinnvoll, sich vorab bei der Fluggesellschaft genau zu informieren, vor allem, wenn Sie in einem der betroffenen Flughäfen umsteigen müssen. (cr)
Nicht betroffen ist jedoch, wer in London, Paris oder Frankfurt umsteigt und weiter mit einer arabischen Fluglinie in die USA einreist. Christian Rentrop, Autor