DigitalPHOTO (Germany)

Kamera im Handgepäck?

Die Trump-administra­tion hat die Handgepäck­Regelungen verschärft: Bei Fluglinien aus arabischen Staaten dürfen Reisende nun nur noch Geräte im Smartphone- oder E-book-readerForm­at mit an Bord nehmen. Für Fotografen heißt das: Die Kamera bleibt außen vor.

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Kameraverb­ot für Flüge in die USA

Seit dem 25. März 2017 gibt es für Fotografen ein Problem auf Direktflüg­en in die USA, wenn sie von bestimmten Zielen in Nahost oder Afrika starten. Elektronis­che Geräte, die größer als 16 x 9,3 x 1,5 Zentimeter sind, sind nicht mehr als Bordgepäck erlaubt. Außer Smartphone­s, kleinen Tablets, E-reader und sehr kleinen Kompaktkam­eras darf nichts mehr in die Kabine mitgenomme­n werden (s. dazu http://tinyurl.com/ Kameraverb­ot-handgepaec­k). Viele Systemkame­ras und vor allem Spiegelref­lex-modelle müssen draußen bleiben. Genau wie Laptops und viele Tablets, darunter auch das ipad. Doch was bedeutet das konkret für reisende Fotografen?

Erhöhte Sicherheit

Der Hintergrun­d der Regelung: Bei Geräten größerer Bauart ließe sich, folgt man der Logik der amerikanis­chen Sicher- heitsbehör­den, ein Sprengsatz unterbring­en. Schon seit 2014 mussten Flugreisen­de daher nachweisen, dass der Akku im Gerät funktionsf­ähig ist. Geräte mit leerem Akku mussten auch damals draußen bleiben. Betroffen sind auch Akku-packs, Netzteile und Ersatzbatt­erien, die ebenfalls nicht mehr in die Kabine mitgenomme­n werden dürfen. Entspreche­nde Geräte sollten beim Check-in aufgegeben werden – eine Qual für Weltenbumm­ler und profession­elle Fotografen. Zumal sich Standard-fototasche­n nur sehr schwer sichern lassen. Großbritan­nien hat sich dieser Regelung bereits angeschlos­sen und der Liste weitere Flughäfen hinzugefüg­t.

Kleine Entwarnung

Immerhin: Die Briten sind fair genug, Kameras weiterhin zu

erlauben. Das Argument: Die Größe des Akkus erlaubt keine versteckte­n Sprengsätz­e. In den USA ist man da paranoider, allerdings auch (derzeit) nur bei bestimmten AbflugFlug­häfen aus Nahost oder Afrika. Betroffen sind daher tatsächlic­h nur Direktflüg­e von den gelisteten Flughäfen (s. Liste rechts). Wer unterwegs umsteigt – etwa in der EU –, ist daher (noch) sicher. Sprich: Wer zum Beispiel mit einer beliebigen Fluglinie von Kairo – einem der Flughäfen auf der Liste – direkt in die USA fliegt, muss sich der Regelung unterwerfe­n. Auch wer von Dubai nach London fliegt.

Nicht betroffen ist jedoch, wer zum Beispiel in London, Paris oder Frankfurt umsteigt und anschließe­nd mit einer arabischen Fluglinie in die USA einreist: Was zählt, ist der Abflughafe­n. Betroffen sind aber deshalb vor allem arabische Fluglinien, weil nur diese entspreche­nde Flüge anbieten.

Im Fall der Fälle

Grundsätzl­ich haben Fotografen dabei zwei Möglichkei­ten: Die eine ist, sie geben ihre Kameraausr­üstung samt Laptop normal als Check-in-gepäck ab, was jedoch das Risiko von Verlust oder sogar Diebstahl massiv erhöht. Ein Sprecher von der doppelt betroffene­n arabischen Airline Emirates, die den gelisteten Heimatflug­hafen Dubai als Haupt-drehkreuz für Flüge auch in die USA verwendet, erklärte auf Nachfrage, dass es aber auch Alternativ­en zum Aufgeben der Ausrüstung gibt: Der Check-in sei nicht zwingend notwendig. „Wenn Fluggäste es vorziehen, ihre Geräte durch den Sicherheit­scheck mitzunehme­n, können sie diese bis zum Boarding benutzen. Am Gate können sie dann abgegeben werden, Emirates verstaut diese und gibt dem Fluggast eine zusätzlich­e Gepäckmark­e. Die Geräte fliegen im selben Flugzeug mit. Bei Ankunft in den USA können die Geräte dann an einem speziellen Schalter in der Gepäckhall­e abgeholt werden“(s. Link zum Video oben).

Andere betroffene Fluglinien dürften das bereits jetzt oder in naher Zukunft ähnlich handhaben. Am störungsfr­eisten, betonte Emirates, ist der Flug jedoch, wenn die Geräte einfach als Gepäck aufgegeben werden. Wichtig für flugreisen­de Fotografen ist deshalb, die Handgepäck-regelungen der jeweiligen Fluglinie genau zu studieren. Auch Etihad schreibt auf seiner Website: „Wir empfehlen unseren Gästen, nicht mit diesen Geräten zu reisen, um eine Konfiszier­ung während der Sicherheit­skontrolle zu vermeiden.“

Fazit: Insofern bleibt vielen Fotofans nur übrig, einen sicheren Fotokoffer als zusätzlich­es Gepäck aufzugeben, wenn sie per arabischer Fluglinie und Direktflug aus einem der betroffene­n Länder einreisen. Bei Verlust zahlt die Fluglinie allerdings nicht den Wert der verlorenen Gegenständ­e, sondern nur feste Entschädig­ungen in der virtuellen Währung SZR: Diese liegt derzeit bei 1.131 SZR, also nach derzeitige­m Kurs bei rund 1.400 Euro – nicht viel für eine Fotoausrüs­tung plus Notebook. Daher ist es sinnvoll, sich vorab bei der Fluggesell­schaft genau zu informiere­n, vor allem, wenn Sie in einem der betroffene­n Flughäfen umsteigen müssen. (cr)

Nicht betroffen ist jedoch, wer in London, Paris oder Frankfurt umsteigt und weiter mit einer arabischen Fluglinie in die USA einreist. Christian Rentrop, Autor

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Auch Fliegen ist nicht mehr so, wie es früher war: Aufgrund der verschärft­en Sicherheit­smaßnahmen in den USA sollten sich Flugpassag­iere einiger arabischer Fluglinien vor dem Flug besonders gut informiere­n, was sie als Handgepäck mitnehmen dürfen...
>> Auch Fliegen ist nicht mehr so, wie es früher war: Aufgrund der verschärft­en Sicherheit­smaßnahmen in den USA sollten sich Flugpassag­iere einiger arabischer Fluglinien vor dem Flug besonders gut informiere­n, was sie als Handgepäck mitnehmen dürfen...
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