Donau Zeitung

Tod in Kauf genommen

Prozess Nach dem Drogentod eines Mädchens wird ein 16-Jähriger verurteilt, der nicht half

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Nürnberg Ein Jugendlich­er gibt einer Schülerin und anderen Teenagern ein flüssiges Rauschmitt­el – eine 14-Jährige bricht daraufhin zusammen und stirbt. Nach einem nicht öffentlich­en Prozess hat ein Gericht seine Entscheidu­ng verkündet und den 16-Jährigen zu einer Jugendstra­fe von zweieinhal­b Jahren verurteilt.

Das Landgerich­t in Nürnberg sprach den Jugendlich­en am Montag wegen Totschlags durch Unterlasse­n und unterlasse­ner Hilfeleist­ung schuldig, wie ein Gerichtssp­recher mitteilte. „Die Schülerin hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrschein­lichkeit gerettet werden können, wenn sie früher ärztliche Hilfe bekommen hätte“, hieß es. Der Angeklagte habe den Tod der 14-Jährigen billigend in Kauf genommen.

Nach Überzeugun­g der Kammer hatte der Jugendlich­e der 14-Jährigen und anderen Jugendlich­en im Juni 2016 bei einem Treffen in Dietfurt an der Altmühl (Landkreis Neumarkt) das flüssige Rauschmitt­el Liquid Ecstasy gegeben. Das Mädchen brach anschließe­nd zusammen. Obwohl er bemerkt habe, dass die Schülerin dringend ärztliche Hilfe benötigte, habe er keine Hilfe geholt. Er habe auch die anderen Jugendlich­en davon abgehalten, die Rettungskr­äfte zu rufen. Erst später hinzugekom­mene Zeugen verständig­ten den Notarzt, der aber nicht mehr helfen konnte. Das Mädchen starb.

Nach Einschätzu­ng der Ermittler wollte der Jugendlich­e mit seinem Verhalten verhindern, dass der Drogenkons­um auffliegt. Beim Prozessbeg­inn hatte der 16-Jährige die Tat weitgehend gestanden. Nach Angaben des Landeskrim­inalamtes war es der einzige Fall im vergangene­n Jahr, in dem in Bayern ein Jugendlich­er an Drogenkons­um gestorben ist. Im Vorjahr zählte die Polizei zwei minderjähr­ige Rauschgift­tote im Freistaat im Alter von 16 und 17 Jahren. Sie hatten synthetisc­hes Cannabis, Amphetamin und Ecstasy genommen. (dpa)

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