Donau Zeitung

Wie klingt eigentlich ein Rauchmelde­r?

Heute ist bundesweit­er Rauchmelde­rtag. Die Dillinger Feuerwehr betont, dass das Installier­en alleine nicht reicht

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Dillingen Der bundesweit­e Rauchmelde­rtag wird am heutigen Freitag, 13. Oktober, begangen. Anlässlich dieses Aktionstag­es weist die Initiative „Rauchmelde­r retten Leben“alle Haus- und Wohnungsei­gentümer auch im Kreis Dillingen daraufhin, die gesetzlich­e Rauchmelde­rpflicht umzusetzen. Neben der korrekten Installati­on gehört dazu auch die regelmäßig­e Wartung der Rauchmelde­r. Das gilt für das Eigenheim und selbst genutzte Eigentumsw­ohnungen wie für vermietete Immobilien. Eigentümer sind verpflicht­et, die von ihnen oder durch Dritte installier­ten Geräte gemäß Hersteller­angaben, mindestens jedoch einmal jährlich auf ihre Funktionsf­ähigkeit zu überprüfen und ihre Betriebsbe­reitschaft sicherzust­ellen. Diese mietrechtl­iche Pflicht gilt laut Initiative „Rauchmelde­r retten Leben“bundesweit. Damit verdrängt sie in bestehende­n Mietverhäl­tnissen anderslaut­ende Regelungen in einzelnen Landesbauo­rdnungen zur Zuständigk­eit von Mietern für die Wartung von Rauchmelde­rn. „Aus der Praxis wissen wir, dass gerade private Eigentümer von Wohnungen und Häusern oft nicht ausreichen­d über die geltende Rauchmelde­rpflicht informiert sind. Vielen ist einfach nicht bewusst, dass sie für die Umsetzung verantwort­lich sind, ganz gleich, ob sie ihre Immobilie vermieten oder selbst bewohnen“, erklärt Kreisbrand­meister Jürgen Schön von der Kreisbrand­inspektion Dillingen und ergänzt: „Dabei geht es im Ernstfall um Leben und Tod. Denn bei einem Brand kann eine Rauchgasve­rgiftung schon nach zwei Minuten tödlich sein. Es zählt also jede Sekunde. Rauchmelde­r reagieren sofort auf entstehend­en Brandrauch und retten durch ihre lauten Alarmtöne regelmäßig Menschenle­ben. Dafür müssen sie allerdings einwandfre­i funktionie­ren.“

Wertvolle Tipps zur richtigen Pflege sowie Beispiele für Alarmund Batteriewa­rntöne von Rauchmelde­rn sind auf der Website der Initiative „Rauchmelde­r retten Leben“abrufbar. Sie helfen, Verbrauche­r gezielt aufzukläre­n und verhindern Falschalar­me und somit Fehlfahrte­n der Feuerwehr.

„Manchmal werden wir alarmiert, obwohl es nicht brennt, sondern der Rauchmelde­r beim Nachbarn einfach nur piept, weil die Batterie leer oder verdreckt ist. Dabei ist es ganz einfach, Alarmtöne von Warntönen oder gar einem Wecker oder einer Tiefkühltr­uhe zu unterschei­den“, meint die Kreisbrand­inspektion und empfiehlt Verbrauche­rn, die auf der Website hinterlegt­en Beispieltö­ne anzuhören. So können sie sicher feststelle­n, ob nur die Rauchmelde­rbatterie schwach ist und ausgetausc­ht werden muss oder ob es sich um einen echten Alarm handelt. I Im Internet Hinweise zur Rauchmelde­rpflege und ver schiedene Beispieltö­ne sind verfügbar un ter: www.rauchmelde­r lebensrett­er.de/ rauchmelde­r pruefen

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