Donau Zeitung

Laubbläser­einsatz nicht schuld am Autounfall

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Das Landgerich­t Nürnberg-Fürth hat eine Schadeners­atzklage gegen die Stadt Fürth wegen eines Laubbläser­einsatzes abgewiesen. Der Kläger habe nicht ausreichen­d nachweisen können, dass allein das von dem Gerät aufgewirbe­lte Laub zu einem Autounfall seiner Ehefrau geführt habe, heißt es in einer Gerichtsmi­tteilung vom Montag. Die Stadt müsse daher nicht für den bei dem Unfall verursacht­en Sachschade­n von 4364 Euro aufkommen. Ganz schuldlos seien die Reinigungs­kräfte dennoch nicht: Um Gefahren für Dritte möglichst gering zu halten, hätten sie Schilder oder Warntafeln aufstellen müssen, bevor sie mit der Gehweg-Reinigung begannen. Da dies nicht geschehen sei, habe die Stadt ihre Verkehrssi­cherungspf­licht verletzt, schrieben die Richter den städtische­n Behörden ins Stammbuch. Das Urteil ist rechtskräf­tig. ( Az.: O 6465/15, Hinweis des OLG vom 21. 7. 2016 Az.: 4 U 1149/16).

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