Donau Zeitung

Wer ist für was zuständig?

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Michael Müller, Leiter des Dillinger Jobcenters, erklärt die rechtliche Situation, die für alle gilt, die hilfsbe dürftig sind. Demnach gibt es für die Grundsiche­rung eine Pauschale in Höhe von 409 Euro, die im Auftrag der Bundesagen­tur für Arbeit ausge zahlt wird, und zusätzlich werden vom Jobcenter die Kosten für eine an gemessene Miete übernommen. Grundvorau­ssetzung ist immer die Hilfsbedür­ftigkeit und es darf kein Einkommen geben. Die Zahlungen des Jobcenters werden eingestell­t, wenn kein Verlängeru­ngsantrag gestellt wurde oder erforderli­che Unterla gen nicht vorgelegt werden. Die Kos ten der Unterkunft werden einge stellt, wenn eine Räumung ansteht, da dann kein Mietverhäl­tnis mehr be steht. Ist eine Obdachlosi­gkeit zu be fürchten, sind die Kommunen für eine entspreche­nde Unterkunft zustän dig. (sb)

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