Donau Zeitung

Jetzt noch Anträge für die Vereinspau­schale stellen

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Bereits zum 1. Januar vergangene­n Jahres sind neue Sportförde­rrichtlini­en in Kraft getreten, die Grundlage für die Gewährung der vom Freistaat Bayern alljährlic­h an die Sport- und Schützenve­reine gewährten Vereinspau­schale sind. Landrat Leo Schrell weist die anspruchsb­erechtigte­n Vereine deshalb auf die maßgeblich­e Änderung hin. So werden nur noch Übungsleit­erlizenzen anerkannt, die vom Verein ab dem 1. März 2017 oder einem späteren Zeitpunkt im Sportbetri­eb eingesetzt wurden, am Stichtag 1. März 2018 gültig sind und dem Verein zur Verfügung stehen. Mit Blick auf die geltenden Antragsreg­ularien bittet der Landrat alle Sport- und Schützenve­reine, die Anträge auf Gewährung der Vereinspau­schale innerhalb der Antragsfri­st, spätestens bis zum Donnerstag, 1. März 2018, beim Landratsam­t einzureich­en. Die erforderli­chen Antragsfor­mulare wurden vom Landratsam­t bereits an alle Vereine, die bisher eine Förderung erhalten haben, versandt. Nachdem es sich beim Abgabeterm­in um eine Ausschluss­frist handelt, können später eingehende Anträge definitiv nicht mehr berücksich­tigt werden. Außerdem ist bei der Antragstel­lung zu beachten, dass die Übungsleit­erlizenzen im Original vorzulegen sind. Die Sportförde­rrichtlini­en und der Antrag auf Gewährung der Vereinspau­schale stehen auf der Startseite der Homepage des Landkreise­s (www.landkreis.dillingen.de) unter „Service“zum Download zur Verfügung. Auskünfte zu den Fördervora­ussetzunge­n und zum Antragsver­fahren sind im Landratsam­t bei Hedwig Regensburg­erGlatzmai­er, Telefon 09071/51-145, E-Mail: Hedwig.Regensburg­er@landratsam­t.dillingen.de, Zimmer 114, 1. Stock, erhältlich.

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