Jetzt noch Anträge für die Vereinspauschale stellen
Bereits zum 1. Januar vergangenen Jahres sind neue Sportförderrichtlinien in Kraft getreten, die Grundlage für die Gewährung der vom Freistaat Bayern alljährlich an die Sport- und Schützenvereine gewährten Vereinspauschale sind. Landrat Leo Schrell weist die anspruchsberechtigten Vereine deshalb auf die maßgebliche Änderung hin. So werden nur noch Übungsleiterlizenzen anerkannt, die vom Verein ab dem 1. März 2017 oder einem späteren Zeitpunkt im Sportbetrieb eingesetzt wurden, am Stichtag 1. März 2018 gültig sind und dem Verein zur Verfügung stehen. Mit Blick auf die geltenden Antragsregularien bittet der Landrat alle Sport- und Schützenvereine, die Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale innerhalb der Antragsfrist, spätestens bis zum Donnerstag, 1. März 2018, beim Landratsamt einzureichen. Die erforderlichen Antragsformulare wurden vom Landratsamt bereits an alle Vereine, die bisher eine Förderung erhalten haben, versandt. Nachdem es sich beim Abgabetermin um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge definitiv nicht mehr berücksichtigt werden. Außerdem ist bei der Antragstellung zu beachten, dass die Übungsleiterlizenzen im Original vorzulegen sind. Die Sportförderrichtlinien und der Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale stehen auf der Startseite der Homepage des Landkreises (www.landkreis.dillingen.de) unter „Service“zum Download zur Verfügung. Auskünfte zu den Fördervoraussetzungen und zum Antragsverfahren sind im Landratsamt bei Hedwig RegensburgerGlatzmaier, Telefon 09071/51-145, E-Mail: Hedwig.Regensburger@landratsamt.dillingen.de, Zimmer 114, 1. Stock, erhältlich.