EU darf Strafzölle erheben
WTO genehmigt Milliardenforderung
Genf Wegen jahrelanger rechtswidriger Subventionen für den USFlugzeugbauer Boeing darf die Europäische Union nun Strafzölle auf US-Importe im Umfang von knapp vier Milliarden Dollar (3,4 Milliarden Euro) im Jahr verhängen. Das legten unabhängige Streitschlichter fest, wie die Welthandelsorganisation (WTO) am Dienstag in Genf berichtete. Die Schlichter blieben damit weit unter den Forderungen der EU. Sie hatte zwölf Milliarden Dollar an Schäden geltend gemacht, im Gespräch mit den Schlichtern dann 8,6 Milliarden, weil Airbus durch die Staatshilfen für den Konkurrenten Boeing benachteiligt worden sei. Die WTO-Streitschlichter hatten im März 2019 bereits abschließend festgestellt, dass die USA über Jahre zuvor beanstandete staatliche Hilfen für Boeing nicht eingestellt hatten. Seitdem waren Schlichter damit beschäftigt, die Höhe der erlaubten Strafzölle zu ermitteln.
In einem ähnlich gelagerten Fall hatten Schlichter den USA wegen unerlaubter Subventionen für Airbus bereits Strafzölle auf Produkte aus der EU im Umfang von 7,5 Milliarden Dollar genehmigt. Die EU und die USA hatten sich vor gut 15 Jahren bei der WTO gegenseitig wegen Beihilfen für ihre Flugzeugbauer Airbus und Boeing verklagt. Die Klage der USA wegen Airbus wurde etwas schneller abgeschlossen. Die Schlichter genehmigten den USA im Oktober 2019 deshalb Strafzölle auf Waren im Wert von 7,5 Milliarden Dollar im Jahr. Die USA verteuerten daraufhin die Einfuhr von Käse, Butter und Wein und vielen anderen Produkten aus Europa, ebenso von Komponenten für die Luftfahrtindustrie. Sie trafen vor allem die Länder, die AirbusSubventionen zahlten: Deutschland, Frankreich, Spanien und Großbritannien.
Die Siegerpartei in einem Handelsstreit darf Strafzölle so lange erheben, bis die unterlegene Partei die beanstandeten Subventionen beseitigt hat. Die EU beteuert seit Monaten, alle Airbus-Hilfen seien eingestellt und die Strafzölle müssten gestoppt werden. Sie hat dazu eine neue Beurteilung durch die Schlichter gefordert, aber ihr Antrag kommt in der krisengeschüttelten WTO nicht voran. Auch die USA sagen, die beanstandeten BoeingHilfen existierten nicht mehr.