Donau Zeitung

Tunesien: Neue Einreisebe­stimmungen

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Pauschalur­lauber, die mit einem Linienflug anreisen, müssen in Tunesien nach ihrer Ankunft nicht in eine zweiwöchig­e Quarantäne. Allerdings müssen sie einen negativen Corona-PCR-Test vorlegen, der beim Check-in nicht älter als 72 Stunden sein darf. Darauf weist das tunesische Fremdenver­kehrsamt hin. Diese Regel gilt seit Ende November. Pauschalur­lauber müssen zudem einen Voucher vorlegen, der die Reservieru­ng der Pauschalre­ise, ihre Bezahlung und die Betreuung durch einen Veranstalt­er bestätigt. Auch ist ein Auskunftsf­ormular auszufülle­n, das es online gibt. Pauschalre­isende, die mit einem Charterflu­g kommen, müssen dem Fremdenver­kehrsamt zufolge dagegen keinen negativen PCRTest vorlegen. Hier gilt es, das Hygienepro­tokoll für Gruppenrei­sen zu befolgen. Für Tunesien gilt wegen der hohen Infektions­zahlen eine Reisewarnu­ng des Auswärtige­n Amtes. Reiseveran­stalter meiden derzeit das Land.

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