Modernisierung darf nicht zu früh angekündigt werden
Modernisierungen müssen angekündigt werden. Allerdings darf diese Ankündigung auch nicht zu früh erfolgen. Denn das ist rechtsmissbräuchlich, befand das Landgericht Berlin, wie die Zeitschrift Deutsche Wohnungswirtschaft berichtet. Aus einer solchen Ankündigung können Vermieter keine Duldungsansprüche ableiten. In dem verhandelten Fall hatte die ein Großprojekt mit neuer Heizung und Schließung von Baulücken angekündigt – eineinhalb Jahre vor Start. Da nicht alle Mieter die Maßnahmen befürworteten, landete der Streit vor Gericht. Das Gericht befand, dass das Recht zur Sonderkündigung durch den Mieter unterlaufen und dessen Möglichkeiten, Härtegründe geltend zu machen, beschränkt werde.