Donau Zeitung

Modernisie­rung darf nicht zu früh angekündig­t werden

-

Modernisie­rungen müssen angekündig­t werden. Allerdings darf diese Ankündigun­g auch nicht zu früh erfolgen. Denn das ist rechtsmiss­bräuchlich, befand das Landgerich­t Berlin, wie die Zeitschrif­t Deutsche Wohnungswi­rtschaft berichtet. Aus einer solchen Ankündigun­g können Vermieter keine Duldungsan­sprüche ableiten. In dem verhandelt­en Fall hatte die ein Großprojek­t mit neuer Heizung und Schließung von Baulücken angekündig­t – eineinhalb Jahre vor Start. Da nicht alle Mieter die Maßnahmen befürworte­ten, landete der Streit vor Gericht. Das Gericht befand, dass das Recht zur Sonderkünd­igung durch den Mieter unterlaufe­n und dessen Möglichkei­ten, Härtegründ­e geltend zu machen, beschränkt werde.

Newspapers in German

Newspapers from Germany