Regeln gelten auch für eine JVA
Ein Gefängnis ist kein Mädchenpensionat. Da geht es oft rauer zu, sowohl unter den Häftlingen wie auch zwischen Häftlingen und Justizbeamten. Recht häufig fühlt sich einer schlecht oder ungerecht behandelt. Er beschwert sich oder erstattet sogar Anzeige. Das ist Alltag in einer JVA.
Eine Justizvollzugsanstalt bewegt sich immer auf dünnem Eis. Gelingt einem der Ausbruch, lacht oder motzt halb Deutschland über das Gefängnis. Die Frage, wie ein Häftling zu bewachen ist, wenn er zum Beispiel in ein Krankenhaus muss, ist regelmäßig eine sensible, weil sich die Haftanstalt auch dafür verantworten muss, wenn etwas schiefgeht.
Doch was sich die JVA Augsburg geleistet hat, ist bemerkenswert. Denn im Fall des 23-jährigen Dennis W. geht es nicht in erster Linie um die Frage, ob es richtig war, einen Mann im Koma ans Bett zu ketten. Es geht darum, dass sich die JVA herausgenommen hat, einen richterlichen Beschluss einfach zu ignorieren. Und das geht nun mal gar nicht. Mit gutem Recht steht in Deutschland jede sogenannte freiheitsentziehende Maßnahme unter richterlichem Vorbehalt. Nur ein Richter kann entscheiden, ob und für wie lange ein Mensch festgesetzt wird. Das sollte so bleiben. Und diese Regel gilt auch für ein Gefängnis.