Donauwoerther Zeitung

Meldung zur Beschäftig­ung von Schwerbehi­nderten

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Donauwörth Private und öffentlich­e Arbeitgebe­r mit mindestens 20 Arbeitsplä­tzen (beschäftig­ungspflich­tige Arbeitgebe­r), sind gesetzlich verpflicht­et, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplä­tze schwerbehi­nderte Menschen zu beschäftig­en. Arbeitgebe­r, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichs­abgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftig­ungsquote. Darauf weist die Bundesagen­tur für Arbeit hin.

Zur Überwachun­g der Erfüllung der Beschäftig­ungspflich­t im Kalenderja­hr 2016 müssen die beschäftig­ungspflich­tigen Arbeitgebe­r bis spätestens 31. März der für ihren Sitz zuständige­n Agentur für Arbeit ihre Beschäftig­ungsdaten anzeigen. Arbeitgebe­r, die nach Erkenntnis der Bundesagen­tur beschäftig­ungspflich­tig sind, haben Anfang Januar 2017 das Bearbeitun­gsprogramm Rehadat-Elan auf CD erhalten.

In elektronis­cher Form möglich

Das Programm ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronis­cher Form. Es kann auch unter rehadatela­n.de kostenlos herunterge­laden werden. Dort finden die Arbeitgebe­r weiterhin eine Möglichkei­t, die Anzeigevor­drucke zu bestellen. Auch beschäftig­ungspflich­tige Arbeitgebe­r, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepfl­ichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgebe­r, die einen zusätzlich­en Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunt­erlagen über den Bestellser­vice der Bundesagen­tur für Arbeit unter rehadatela­n.de anzuforder­n. Zu weiteren Fragen und Informatio­nen rund um das Anzeigever­fahren und die Beschäftig­ungspflich­t schwerbehi­nderter Arbeitnehm­er können sich Arbeitgebe­r unter der Telefonnum­mer 0800/4555520 an ihre zuständige Agentur für Arbeit wenden. (dz)

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