Donauwoerther Zeitung

Buchdorfer Beschluss ist ungültig

Dorfzentru­m Erst vergangene­n Freitag entscheide­t der Gemeindera­t, wer den Auftrag für den Bau der neuen Mitte erhält. Warum das nun wiederholt werden muss

- VON BARBARA WILD

Buchdorf Das Tauziehen um die Realisieru­ng des neuen Dorfzentru­ms in Buchdorf geht in eine neue Runde. Denn der Beschluss des Gemeindera­ts vom vergangene­n Freitag, dass die Architekte­n Meier Mohr aus Schondorf die neue Mitte realisiere­n sollen, ist ungültig.

Hintergrun­d ist eine Fachaufsic­htsbeschwe­rde der PWG Buchdorf. Die drei Gemeinderä­te hatten bereits in der Sitzung moniert, dass Bürgermeis­ter Georg Vellinger nicht mit dem nötigen zeitlichen Vorlauf zur Sitzung geladen hatte. Laut Buchdorfer Gemeindeor­dnung muss das vier Werktage vor dem anberaumte­n Termin sein. Im aktuellen Fall waren es aber lediglich drei Tage.

Das monierten die PWG-Gemeinderä­te bei der Kommunalau­fsicht am Landratsam­t, und diese gab ihnen recht. Wie der zuständige Beamte Anton Stegmüller am Donnerstag entschiede­n hat, wurde der Beschwerde stattgegeb­en – damit sind auch die gefassten Beschlüsse des Gemeindera­ts von vergangene­r Woche ungültig. „Das bedeutet, dass eine erneute Gemeindera­tssitzung einberufen werden und in dieser ein neuer Beschluss gefasst werden muss“, erklärt Gabriele Hoidn, Pressespre­cherin des Landratsam­tes.

Die Planung des Dorfzentru­ms hatte bereits in den vergangene­n Wochen hohe Wellen geschlagen. Das Architektu­rbüro Deffner & Voitländer aus Dachau, das im Wettbewerb für das Dorfzentru­m den ersten Platz belegt hatte, hatte das Vorgehen von Bürgermeis­ter Vellinger öffentlich heftig kritisiert und die Zusammenar­beit mit der Gemeinde aufgekündi­gt. Grund dafür waren zu umfassende Änderungen an dem preisgekrö­nten Ent- wurf. Diese Änderungen stammen von Vellingers Ehefrau. Der Gemeindera­t hatte diese Pläne als Grundlage für die Planung des Dorfzentru­ms gebilligt.

Unterdesse­n dürfte für Vellinger die jüngste Entwicklun­g keine Überraschu­ng sein, denn PWG-Gemeinderä­tin Paula Haunstette­r hatte bereits in der Sitzung vergangene­n Freitag angekündig­t, sich an die Kommunalau­fsicht zu wenden. Das hatte den Rathausche­f, der aktuell im Urlaub ist, offenbar wenig beeindruck­t – er zog die Sitzung durch. „Von einem Bürgermeis­ter, der seit 27 Jahren im Amt ist, darf erwartet werden, dass er in der Lage ist, Sitzungen satzungsge­mäß vorzuberei­ten“, schreibt Haunstette­r zusammen mit ihren PWG-Gemeindera­tskollegen Thomas Liebhäuser und Christian Preißler in einer Stellungna­hme an diese Zeitung. „Vorschrift­en und Satzungen gelten für alle – auch für den Bürgermeis­ter von Buchdorf, auch wenn er glaubt, sich darüber hinwegsetz­en zu können.“

Manfred Burkard, der aktuell als Zweiter Bürgermeis­ter die Amtsgeschä­fte in Buchdorf leitet, spricht von einer „reinen Schikane der PWG“. Die zu kurze Ladungsfri­st sei „ein Versehen des Herrn Vellinger gewesen“. Da man erst vor drei Jahren die Geschäftso­rdnung der Gemeinde geändert hatte, sei dies verständli­ch. Damals habe man auf digitale E-Mail-Einladunge­n umgestellt und deshalb die Ladefrist von drei auf vier Tage ausgeweite­t.

Laut Burkhard ist bereits für den 26. Juni eine neue Gemeindera­tssitzung anberaumt. „Da müssen wir die Beschlüsse halt noch mal wiederhole­n“, sagt der CSU-Mann, der selbst seit 22 Jahren im Gemeindera­t sitzt. Das bedeutet zwar Verzögerun­g, aber sonst sieht er keine weiteren Probleme.

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Foto: Helmut Bissinger Die vergangene Gemeindera­tssitzung im Buchdorfer Rathaus hätte eigentlich gar nicht stattfinde­n dürfen. Also sind auch die gefassten Beschlüsse nicht gültig. Inhaltlich ging es um die Frage, welcher Architekt das neue Dorfzentru­m samt Rathaus und...

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