Buchdorfer Beschluss ist ungültig
Dorfzentrum Erst vergangenen Freitag entscheidet der Gemeinderat, wer den Auftrag für den Bau der neuen Mitte erhält. Warum das nun wiederholt werden muss
Buchdorf Das Tauziehen um die Realisierung des neuen Dorfzentrums in Buchdorf geht in eine neue Runde. Denn der Beschluss des Gemeinderats vom vergangenen Freitag, dass die Architekten Meier Mohr aus Schondorf die neue Mitte realisieren sollen, ist ungültig.
Hintergrund ist eine Fachaufsichtsbeschwerde der PWG Buchdorf. Die drei Gemeinderäte hatten bereits in der Sitzung moniert, dass Bürgermeister Georg Vellinger nicht mit dem nötigen zeitlichen Vorlauf zur Sitzung geladen hatte. Laut Buchdorfer Gemeindeordnung muss das vier Werktage vor dem anberaumten Termin sein. Im aktuellen Fall waren es aber lediglich drei Tage.
Das monierten die PWG-Gemeinderäte bei der Kommunalaufsicht am Landratsamt, und diese gab ihnen recht. Wie der zuständige Beamte Anton Stegmüller am Donnerstag entschieden hat, wurde der Beschwerde stattgegeben – damit sind auch die gefassten Beschlüsse des Gemeinderats von vergangener Woche ungültig. „Das bedeutet, dass eine erneute Gemeinderatssitzung einberufen werden und in dieser ein neuer Beschluss gefasst werden muss“, erklärt Gabriele Hoidn, Pressesprecherin des Landratsamtes.
Die Planung des Dorfzentrums hatte bereits in den vergangenen Wochen hohe Wellen geschlagen. Das Architekturbüro Deffner & Voitländer aus Dachau, das im Wettbewerb für das Dorfzentrum den ersten Platz belegt hatte, hatte das Vorgehen von Bürgermeister Vellinger öffentlich heftig kritisiert und die Zusammenarbeit mit der Gemeinde aufgekündigt. Grund dafür waren zu umfassende Änderungen an dem preisgekrönten Ent- wurf. Diese Änderungen stammen von Vellingers Ehefrau. Der Gemeinderat hatte diese Pläne als Grundlage für die Planung des Dorfzentrums gebilligt.
Unterdessen dürfte für Vellinger die jüngste Entwicklung keine Überraschung sein, denn PWG-Gemeinderätin Paula Haunstetter hatte bereits in der Sitzung vergangenen Freitag angekündigt, sich an die Kommunalaufsicht zu wenden. Das hatte den Rathauschef, der aktuell im Urlaub ist, offenbar wenig beeindruckt – er zog die Sitzung durch. „Von einem Bürgermeister, der seit 27 Jahren im Amt ist, darf erwartet werden, dass er in der Lage ist, Sitzungen satzungsgemäß vorzubereiten“, schreibt Haunstetter zusammen mit ihren PWG-Gemeinderatskollegen Thomas Liebhäuser und Christian Preißler in einer Stellungnahme an diese Zeitung. „Vorschriften und Satzungen gelten für alle – auch für den Bürgermeister von Buchdorf, auch wenn er glaubt, sich darüber hinwegsetzen zu können.“
Manfred Burkard, der aktuell als Zweiter Bürgermeister die Amtsgeschäfte in Buchdorf leitet, spricht von einer „reinen Schikane der PWG“. Die zu kurze Ladungsfrist sei „ein Versehen des Herrn Vellinger gewesen“. Da man erst vor drei Jahren die Geschäftsordnung der Gemeinde geändert hatte, sei dies verständlich. Damals habe man auf digitale E-Mail-Einladungen umgestellt und deshalb die Ladefrist von drei auf vier Tage ausgeweitet.
Laut Burkhard ist bereits für den 26. Juni eine neue Gemeinderatssitzung anberaumt. „Da müssen wir die Beschlüsse halt noch mal wiederholen“, sagt der CSU-Mann, der selbst seit 22 Jahren im Gemeinderat sitzt. Das bedeutet zwar Verzögerung, aber sonst sieht er keine weiteren Probleme.