Landtag hebt Altersgrenze für Feuerwehrleute auf 65
Feuerwehrleute dürfen in Bayern künftig bis zum vollendeten 65. Lebensjahr aktiven Dienst betreiben. Der Landtag beschloss eine umfangreiche Novelle des Feuerwehrgesetzes, die unter anderem eine Anhebung der bisherigen Altersgrenze von 63 Jahren vorsieht. Damit reagiert der Freistaat – wie bereits andere Bundesländer zuvor – auf mögliche Personalengpässe bei den Feuerwehren. Der demografische Wandel bedeute eine große Herausforderung für die Wehren, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU).