Donauwoerther Zeitung

So stimmt’s

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Im Infokasten zum Text „Bayern verschärft Pensionsre­geln für die Lehrer“vom Dienstag ist uns ein Fehler unterlaufe­n. Zwar liegt der gesetzlich­e Ruhestands­eintritt für Lehrer bei 67 Jahren. Bis zu diesem Alter müssen jedoch nur Lehrer arbeiten, die nach dem 31.12.1963 geboren sind. Ältere gehen gestaffelt nach dem Lebensalte­r früher in Pension. (AZ)

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