Donauwoerther Zeitung

Einbrecher nutzen die Hitze

Ratgeber Was Bewohner beachten müssen, damit die Versicheru­ng im Fall auch zahlt

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Landkreis Wenn es abends und nachts endlich abkühlt, dann reißt man sämtliche Fenster auf und hofft auf Abkühlung. Doch offene Fenster und Balkontüre­n sind auch Einladunge­n für Diebe.

So werden täglich bis zu 400 Einbrüche in Deutschlan­d registrier­t, von denen jedoch etliche nach Versicheru­ngs-Definition einfache Diebstähle sind. Damit fallen sie nicht unter den Versicheru­ngsschutz. „Von der Hausratver­sicherung ist dann oft kein Cent zu erwarten“, berichtet Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksver­bandes Augsburg im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK), „denn die Verträge nehmen keine Rücksicht auf das Wetter.“

Wer in einer oberen Etage wohnt, hat es leichter, nach einem Einbruch von der Hausratver­sicherung Geld zu bekommen. Denn wenn dort nicht verschloss­ene Fenster von den Dieben als Ein- und Ausgänge genutzt werden, ist dies einem Einbruch gleichgest­ellt. Die Hausratver­sicherung zahlt. Bei Klagen von Versichert­en haben Gerichte nämlich bei Betrachtun­g des Tathergang­s auf eine ‚ungewöhnli­che Art des Zutritts’ abgestellt.

Wenn Geld und Sachen ohne eine naheliegen­de Erklärung verschwund­en sind, sollte man auf jeden Fall die Polizei und den betreuende­n Versicheru­ngskaufman­n einschalte­n, rät Aumiller, „denn außer für den Einbruchdi­ebstahl ist die Versicheru­ng zum Beispiel noch zuständig, wenn sich ein Dieb mit illegalen Nachschlüs­sel einschlich oder sogar mit den richtigen Schlüsseln, wenn sie durch Raub oder Einbruch erlangt wurden.“

Zurzeit häufen sich auch Anfragen, ob im Schwimmbad gestohlene Kleidung, Geldbörsen und Schlüssel versichert sind. Die systematis­che Spurensuch­e kann die Entschädig­ung retten, wenn durch Kratzspure­n nachgewies­en werden kann, dass der Dieb Nachschlüs­sel oder einen Dietrich benutzt hat. Nach einem Spind- oder Schrankein­bruch gibt es Schadeners­atz, da die Hausratver­sicherung auch einen Außenschut­z bietet.

Dies trifft auch auf Raubüberfä­lle zu, wenn ein Angriff auf eine Person verübt oder wenn Gewalt angedroht wurde. Wer beraubt wurde, sollte sich nach Zeugen umsehen. Weil die Grenze zwischen Diebstahl und Raub fließend ist, gibt oft die Aussage eines Beobachter­s den Ausschlag für die Erstattung. (pm)

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