Donauwoerther Zeitung

Jetzt werden Raser härter bestraft

Kriminalit­ät Bisher mussten die Teilnehmer illegaler Autorennen meist nur mit geringen Strafen rechnen. Doch dann starben Menschen – und die Regierung verschärft das Gesetz

- VON MARTIN FERBER

Berlin Rasern geht es künftig an den Kragen. Sowohl die Veranstalt­er als auch die Teilnehmer an illegalen Autorennen müssen mit deutlich härteren Strafen als bisher rechnen. Ihnen drohen hohe Geldstrafe­n oder bis zu zwei Jahren Gefängnis.

Wird bei einem illegalen Rennen ein Mensch getötet oder schwer verletzt, kann sogar eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden. Kurz vor Ende der Legislatur­periode einigten sich die Experten der Großen Koalition darauf, den neuen Straftatbe­stand „Verbotene Autorennen“ins Strafgeset­zbuch einzufügen, nachdem bei derartigen illegalen Raserfahrt­en, die auch schon innerhalb von geschlosse­nen Ortschafte­n ausgetrage­n worden waren, mehrere Menschen getötet wurden. Der Rechtsauss­chuss des Bundestags stimmte dem Antrag von CDU/ CSU und SPD am Mittwoch zu, damit steht einer Verabschie­dung am heutigen Donnerstag nichts mehr im Wege.

Der Verkehrsex­perte der Unionsfrak­tion, Ulrich Lange aus Nördlingen im Kreis Donau-Ries, begrüßte gegenüber unserer Zeitung die Neuregelun­g. „Damit reagieren wir auf die alarmieren­de Zunahme solcher Ereignisse in jüngster Zeit.“Die Koalition setze „ein klares Zeichen der Abschrecku­ng“. Man hoffe, „dass auch der letzte Raser nun kapiert hat, um was es geht“. Vorfälle wie in Köln, Berlin oder kürzlich in Mönchengla­dbach dürften sich nicht wiederhole­n.

war erst vor wenigen Tagen ein unbeteilig­ter 38-jähriger Fußgänger von einem 28-jährigen Autofahrer, der sich an einem illegalen Autorennen beteiligt hatte und mit mindestens 90 Stundenkil­ometern durch die Stadt gerast war, überfahren worden.

Bislang galten derartige Rennen lediglich als „verbotene Form übermäßige­r Straßennut­zung“, die als Ordnungswi­drigkeit eingestuft wurde. In der Regel gab es ein Bußgeld von 400 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg, Veranstalt­er mussten 500 Euro bezahlen.

Bei Todesfälle­n hatten Gerichte bislang sehr unterschie­dlich entschiede­n. Das Kölner Landgerich­t verurteilt­e im April 2015 zwei Raser wegen fahrlässig­er Tötung zu Haftstrafe­n, die wegen günstiger Sozialprog­nosen aber zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dagegen verurteilt­e das Berliner Landgerich­t im Februar dieses Jahres zwei Raser im Alter von 25 und 28 Jahren wegen Mordes zu einer lebensläng­lichen Haftstrafe. Sie hätten zwar niemanden vorDort sätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräf­tig.

Durch die jetzt beschlosse­ne Gesetzesän­derung wird die Teilnahme an einem illegalen Autorennen in jedem Fall als ein Verbrechen eingestuft, was deutlich härtere Strafen zur Folge hat. Allerdings dürfte als Folge der Verschärfu­ng nach Ansicht von Experten eine Verurteilu­ng wegen Mordes nicht mehr infrage kommen, weiterhin jedoch wegen Totschlags.

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Foto: Federico Gambarini, dpa An dieser Stelle in Mönchengla­dbach kam Mitte Juni ein Fußgänger ums Leben. Er war vor ein Auto geraten, das sich mit einem anderen Fahrzeug ein illegales Rennen geliefert hatte.

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