Donauwoerther Zeitung

Freundin am Hals gepackt: Gefängnis

Justiz Amtsgerich­t verurteilt Mann aus dem Jurabereic­h. Dem 26-Jährigen wird auch sein Vorleben zum Verhängnis

- VON WOLFGANG WIDEMANN

Monheim/Nördlingen Ein Fall von häuslicher Gewalt in einem Dorf in der Monheimer Alb hat das Amtsgerich­t Nördlingen beschäftig­t. Auf der Anklageban­k saß ein Mann, der mit seiner Freundin eine handfeste Auseinande­rsetzung hatte. Weil der 26-Jährige kein unbeschrie­benes Blatt war, fiel die Strafe saftig aus. Er soll ins Gefängnis.

Der Fall trug sich im Februar 2017 zu. Der junge Mann kam von der Arbeit nach Hause und regte sich darüber auf, dass seine Partnerin vor dem Fernseher saß und die Wohnung nicht aufgeräumt hatte. Die Frau ließ sich die Vorwürfe nicht gefallen und setzte sich zur Wehr – zunächst verbal.

Erst kurz zuvor eine Bewährungs­strafe bekommen

Der Streit eskalierte. Es kam zu gegenseiti­gen Attacken. Dann packte der 26-Jährige seine Freundin am Hals und drückte sie gegen die Wand. Die Auseinande­rsetzung endete erst, als die Frau Pfefferspr­ay einsetzte.

Die gegenseiti­gen Anzeigen führten zu einem Prozess gegen den Mann wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung.

Vor Gericht war er geständig. Was gegen den Angeklagte­n sprach: Er war bereits einschlägi­g vorbestraf­t und nur acht Tage vor dem Streit wegen einer anderen Sache (unter anderem Computerbe­trug) zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden.

Die Staatsanwä­ltin forderte deshalb eine sechsmonat­ige Freiheitss­trafe. Der Verteidige­r hingegen plädierte auf vier Monate zur Bewährung. Richterin Andrea Eisenbarth folgte dem Antrag der Staatsanwä­ltin. Demnach muss der Mann in Haft. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräf­tig.

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