Donauwoerther Zeitung

Was bedeutet eigentlich „lebensläng­lich“?

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● Eine lebenslang­e Freiheitss­trafe ist die höchste Strafe, die das deutsche Strafgeset­zbuch vorsieht. Gleichzeit­ig wird jedem Verurteilt­en die Chance eingeräumt, unter gewissen Vorausset zungen wieder frei zu kommen. „Le benslange“Freiheitss­trafen können daher nach frühestens 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. ● Um die Allgemeinh­eit dauerhaft vor gefährlich­en Straftäter­n zu schützen, gibt es die Möglichkei­t der Sicherungs verwahrung. Dabei muss allerdings regelmäßig überprüft werden, ob von den Eingesperr­ten weiterhin eine Gefahr ausgeht. Ende März 2017 wa ren in Deutschlan­d 549 Menschen in Sicherungs­verwahrung. (bmi, dpa)

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