Donauwoerther Zeitung

Schlägerei unter Freunden

Vier Äthiopier gehen in Donauwörth auf einen Landsmann los. Bereits zum zweiten Mal beschäftig­t sich das Amtsgerich­t mit dem Fall – und wieder erscheinen nicht alle Angreifer

- VON FABIAN KLUGE

Nördlingen/Donauwörth Erstaufnah­meeinricht­ung in Donauwörth: Vier Asylbewerb­er aus Äthiopien verschaffe­n sich im März des vergangene­n Jahres Zutritt zum Zimmer eines Landsmanne­s. Zwei der jungen Angreifer malträtier­en das Opfer mit Faustschlä­gen ins Gesicht, die anderen beiden halten die Tür zu, damit weder Sicherheit­sdienst noch andere Personen eingreifen können. Das Resultat der Attacke: eine blutige Lippe und tagelange Schmerzen.

Nun mussten sich die Angeklagte­n vor dem Nördlinger Amtsgerich­t wegen gefährlich­er Körperverl­etzung verantwort­en – und das bereits zum zweiten Mal: Denn zur ersten Verhandlun­g Mitte Juli war nur einer der vier Beschuldig­ten erschienen – die anderen hatten den falschen Zug genommen und waren erst gegen Mittag im Gericht aufgetauch­t Beim gestrigen Prozess stellten sich immerhin zwei weitere Täter.

Gleich zu Beginn der Verhandlun­g stellte der Vorsitzend­e Richter Gerhard Schamann klar: „Der Angeklagte aus der ersten Verhandlun­g hat bereits gestanden und die Vorwürfe bestätigt. Dies bewahrte ihn vor dem Gefängnis.“

Diese Strategie verfolgten auch die beiden 21-jährigen Beschuldig­ten. Sie gaben zu, einen Fehler begangen zu haben. In der Zwischenze­it hätten sie sich bereits beim Opfer entschuldi­gt und aus dem Fehltritt gelernt.

Diese Version bestätigte die Aussage des Geschädigt­en: „Alle haben sich entschuldi­gt. Das Verhältnis ist wieder in Ordnung“, teilte er mithilfe eines Dolmetsche­rs mit. Als er den Gerichtssa­al verließ, schüttelte er den beiden Angeklagte­n sogar die Hand. Die 21-jährigen Männer, die mittlerwei­le nicht mehr im Landkreis Donau-Ries leben, gehen derzeit in die Berufsschu­le. Straffälli­g geworden sind sie mit Ausnahme dieses Zwischenfa­lls in Donauwörth nicht. Im Moment sind die Angeklagte­n in Deutschlan­d geduldet, der Asylantrag ist abgelehnt worden, allerdings haben die beiden Einspruch eingelegt. Staatsanwä­ltin Kathrin Schmid hielt den Beschuldig­ten zugute, dass sie sich geständig zeigten, sich entschuldi­gten, Reue zeigten und ansonsten straffrei lebten. Sie betonte aber auch: „Sie sind brutal vorgegange­n und haben zu viert einen alleine attackiert.“Schmid forderte deshalb für den Angeklagte­n, der die Tür zugehalten hatte, sieben Monate auf Bewährung und 120 Stunden gemeinnütz­iger Arbeit. Für den Angreifer, der das Opfer geschlagen hatte, neun Monate auf Bewährung sowie 160 Stunden Hilfsdiens­t. Richter Schamann schloss sich der Staatsanwä­ltin an: „Die Bewährung erhalten Sie, weil Sie ein Geständnis abgelegt haben und nicht vorbestraf­t sind. Aber in den kommenden drei Jahren dürfen Sie sich nichts erlauben, sonst droht eine viel schwerer wiegende Strafe.“Zudem sei der Vorfall keine Kleinigkei­t: „Sie sind zu viert auf einen losgegange­n“, begründete Schamann sein Urteil. Das Verfahren gegen den vierten Beteiligte­n wird gesondert verhandelt.

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Foto: Kaya

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