Donauwoerther Zeitung

Was erlaubt ist und was nicht

Drohnen-Regeln im In- und Ausland

- Olaf Winkler

● Deutschlan­d Hierzuland­e ist eine Genehmigun­g für private DrohnenFlü­ge nicht mehr erforderli­ch. Die Drohne muss aber mit dem Namen und der Anschrift des Besitzers gekennzeic­hnet sein und es muss eine Haftpflich­tversicher­ung bestehen. Diese ist ohnehin immer zu empfehlen. Die maximale Flughöhe beträgt 100 Meter. Zu Fernstraße­n und sensiblen Gebäuden gilt ein Mindestabs­tand von 100 Metern. Ab einem Drohnen-Gewicht von zwei Kilogramm ist ein Kenntnisna­chweis vorgeschri­eben.

● Spanien Der private DrohnenEin­satz ist bis zu einer Höhe von 120 Metern erlaubt, sofern keine Menschenan­sammlungen überflogen werden. Zu Gebäuden muss ein Sicherheit­sabstand von 150 Metern eingehalte­n werden. In der Nähe von Flughäfen und militärisc­hen Einrichtun­gen sind Drohnen-Flüge grundsätzl­ich verboten. Für Flüge in Nationalpa­rks muss die Erlaubnis der Verwaltung eingeholt werden.

● Italien Hier dürfen private Anwender ihre Drohne 70 Meter hoch und 200 Meter entfernt fliegen lassen. Flugverbot gilt jedoch in Rom und Venedig sowie über Stränden, an denen sich Personen aufhalten. Zu Flughäfen müssen fünf Kilometer Abstand eingehalte­n werden.

● Österreich Hier gelten recht komplexe Regelungen. Genehmigun­gsfrei sind private Flüge bis zu einer Entfernung von 500 Metern, sofern keine Speicherun­g erfolgt. Das Streamen des Bildes ist jedoch erlaubt. Wer Bilder speichern will, benötigt eine Genehmigun­g der Behörde „AustroCont­rol“. Ausgenomme­n sind nur Spielzeug-Drohnen mit bis zu 250 Gramm.

● Kroatien Ähnlich knifflig sind die Regelungen in Kroatien. Auch hier ist eine Genehmigun­g durch die zuständige Behörde (CCAA) erforderli­ch. Private Drohnen-Flüge sind aber auch dann über Gebäuden, Sportanlag­en und Menschenan­sammlungen verboten.

● USA Private Drohnen-Flüge sind in den USA zwar grundsätzl­ich erlaubt, vielerorts aber dann doch verboten. Das gilt beispielsw­eise für New York, Washington und alle Nationalpa­rks. Der Betrieb ist nur in Sichtweite erlaubt. Zu Flughäfen gilt ein Mindestabs­tand von fünf Meilen.

ORegelunge­n weltweit unter: https://my road.de/drohnen gesetze weltweit/

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