Donauwoerther Zeitung

Falschpark­er zahlt den Schienener­satzverkeh­r

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Wer sein Auto falsch parkt und so eine Straßenbah­n blockiert, zahlt eventuell mehr als den Strafzette­l. Denn der Bahnbetrei­ber kann dann einen Ersatzverk­ehr einrichten, bis das Auto abgeschlep­pt ist. Die Kosten muss der Falschpark­er übernehmen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerich­ts Frankfurt am Main (Az.: 32 C 3586/16(72)) hervor, auf das die Arbeitsgem­einschaft Verkehrsre­cht des Deutschen Anwaltvere­ins (DAV) hinweist. In dem verhandelt­en Fall ging es um einen Mann, der sein Auto auf den Schienen einer Straßenbah­n abgestellt hatte. Bis das Fahrzeug abgeschlep­pt werden konnte, ließ die Verkehrsge­sellschaft ihre Fahrgäste ersatzweis­e mit Taxis transporti­eren. Die Kosten in Höhe von knapp 1000 Euro hatte der Falschpark­er zu tragen, wie das Gericht entschied.

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