Falschparker zahlt den Schienenersatzverkehr
Wer sein Auto falsch parkt und so eine Straßenbahn blockiert, zahlt eventuell mehr als den Strafzettel. Denn der Bahnbetreiber kann dann einen Ersatzverkehr einrichten, bis das Auto abgeschleppt ist. Die Kosten muss der Falschparker übernehmen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 32 C 3586/16(72)) hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. In dem verhandelten Fall ging es um einen Mann, der sein Auto auf den Schienen einer Straßenbahn abgestellt hatte. Bis das Fahrzeug abgeschleppt werden konnte, ließ die Verkehrsgesellschaft ihre Fahrgäste ersatzweise mit Taxis transportieren. Die Kosten in Höhe von knapp 1000 Euro hatte der Falschparker zu tragen, wie das Gericht entschied.