Donauwoerther Zeitung

Frau klagt gegen Nördlinger Stift

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Nördlingen Die Hinterblie­bene eines Krebspatie­nten machte die Ärzte des Nördlinger Stiftungsk­rankenhaus­es für den Tod ihres Mannes mitverantw­ortlich und verklagte die Klinik, in der er verstorben ist, deshalb auf Schmerzens­geld und Schadeners­atz. Bei der Behandlung ihres Mannes in der Nördlinger Einrichtun­g im November 2013 habe es mehrere Fehler der Mediziner gegeben. Die Klägerin bemängelte unter anderem eine nicht ausreichen­de Flüssigkei­tsversorgu­ng ihres Mannes. In der Verhandlun­g vor der Zivilkamme­r des Augsburger Landgerich­ts legte ein Gutachter jedoch dar, dass er kein fehlerhaft­es Verhalten der behandelnd­en Ärzte erkennen könne. Die Frau zog ihre Klage wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg schließlic­h zurück.

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