28-Jähriger ohrfeigt Exfreundin aus Frust
Prozess Angeklagter kommt mit einer Geldstrafe davon. Der Richter hat einen Rat für das Paar
Aichach-Friedberg Sie kamen zusammen, haben einen Sohn, sind getrennt, aber mögen sich noch immer. Das ist für ein ehemaliges Paar keine leichte Situation. Ein 28-Jähriger aus dem Landkreis kam damit nicht zurecht. Ende Dezember 2015 brannte bei ihm die Sicherung durch. Er beschädigte mehrmals das Auto seiner 24-jährigen Exfreundin, trat gegen ihre Haustür und ohrfeigte sie in einer Diskothek. Wegen Sachbeschädigung in drei Fällen und Beleidigung mit Körperverletzung stand er kürzlich vor dem Amtsgericht Aichach. Amtsrichter Walter Hell zeigte Herz.
Der junge Mann auf der Anklagebank wirkte geknickt. „Es war so, wie es ist, und es tut mir leid“, sagte er mit leiser Stimme. Damit gab er zu, dass er mehrmals am Auto seiner Exfreundin den Scheibenwischer verbogen hatte. Einmal hatte er in seiner Wut mehrfach mit dem Fuß so fest gegen die Haustür getreten, dass das Schließblech der Türe leicht verbogen war und der Putz am Türstock teilweise abplatzte.
Als Auslöser beschrieb der Angeklagte die schwierige Situation zwischen ihm, seiner Exfreundin und deren Familie. Seine Besuche seien von der Familie nicht gerne gesehen, und auch der Umgang mit seinem Sohn sei nicht geregelt. Die Folge: Er bekommt seinen Buben und auch die Mutter kaum zu Gesicht.
Mit seiner ehemaligen Partnerin würde der 28-Jährige gerne wieder zusammenkommen. „Eigentlich würden wir uns schon mögen“, sagte er. Aber die Exfreundin stehe unter der Fuchtel der Mama, ist sein Eindruck. Frustriert hatte der Angeklagte deshalb seine Wut an der Haustüre ausgelassen, als er die 24-Jährige besuchen wollte und die nicht aufmachte.
Frust und aufgestauter Ärger führten wohl auch dazu, dass er Ende Januar seiner Exfreundin in der Diskothek ein Getränk ins Gesicht schüttete, sie als „dummes Rindvieh“und „Abschiebemama“beleidigte und ihr vor versammelter Mannschaft eine Ohrfeige gab. „Es war auch viel Alkohol im Spiel“, erklärte der Angeklagte offen. Bei der 24-Jährigen riss dabei das Trommelfell, es gab eine Einblutung. Das Trommelfell ist laut Aussage der Exfreundin wieder zusammengewachsen. Ein Pfeifen und Rauschen im Ohr komme aber immer wieder. Unter der schwierigen Situation leidet sie in vielerlei Hinsicht. Hätte sie einen Wunsch frei, so würde sie sich Frieden wünschen und „dass es aufhört“, antwortete die 24-Jährige auf die Frage von Richter Hell. Den Beziehungsstatus beschrieb sie als „schwierig“.
Das Geständnis des Angeklagten machte die Aussage der rund ein Dutzend geladenen Zeugen überflüssig. Und es wirkte sich positiv auf die Beurteilung von Staatsanwältin Birgit Milzarek aus. Gegen den 28-Jährigen sprach für die Anklagevertreterin, dass er sehr beharrlich die Scheibenwischer immer wieder verbogen und die Exfreundin vor vielen Zeugen geohrfeigt habe. Sie plädierte für eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 20 Euro (2600 Euro).
Diesen Betrag griff Richter Hell in seinem Urteil wegen Sachbeschädigung, vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung auf. Er glaubte dem Angeklagten, dass es ihm leidtue. Aber: „Eine Watschn ist nicht lustig, und die Mutter des eigenen Kindes öffentlich zu ohrfeigen, geht gar nicht.“Er fand es nach wie vor nicht ausgeschlossen, dass der 28-Jährige und die Exfreundin eine gemeinsame Lösung finden. „Es wäre auch im Sinne vom Kind, sich wieder zusammenzuraufen.“Verkuppeln sei aber nicht sein Job, so Hell.