Friedberger Allgemeine

Mütter müssen Auskunft über leiblichen Vater geben

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Mütter sogenannte­r Kuckuckski­nder sollen nach Plänen des Justizmini­steriums künftig zur Auskunft über den leiblichen Vater verpflicht­et werden. Ziel sei mehr Rechtssich­erheit bei Regressfor­derungen der Scheinväte­r, sagte Justizmini­ster Heiko Maas (SPD). Im Gesetzentw­urf heißt es wörtlich: „Die Mutter des Kindes ist verpflicht­et, dem Dritten, der dem Kind als Vater Unterhalt gewährt, auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, wer ihr während der Empfängnis­zeit beigewohnt hat.“Allerdings gilt diese Auskunftsp­flicht nicht, wenn „schwerwieg­ende Gründe“dagegen sprechen. Ob in Ausnahmefä­llen das Persönlich­keitsrecht der Mutter in besonderem Maße verletzt würde, muss vor Gericht geklärt werden.

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