Schwarzbau im Außenbereich
Mann macht ohne Genehmigung weiter
Aichach Friedberg/Augsburg Er hatte keine Genehmigung für den Bau einer Halle. Dennoch begann er mit dem Projekt im Außenbereich einer Gemeinde im westlichen Landkreis. Schließlich stellte ihm das Landratsamt den Schwarzbau ein. Das beeindruckte den Mann allerdings wenig. Er baute einfach weiter. Die Quittung dafür war ein Zwangsgeld. Doch auch das wollte der Bausünder nicht zahlen. Mit dem Fall musste sich nun die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Augsburg befassen. Denn der Mann hatte gegen die Zwangsgeldfestsetzung in Höhe von 2000 Euro geklagt. Das berichtete VG-Pressesprecher Stefan Eiblmaier auf Anfrage unserer Zeitung. Das Projekt, das der Mann schwarz startete, hätte kaum eine Aussicht auf Genehmigung. Bauen im Außenbereich ist in der Regel nur möglich, wenn eine Privilegierung wie im Falle von landwirtschaftlichen Betrieben vorliegt. Der Betroffene aber ist kein Landwirt. Er habe nur ein ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen, erläuterte Eiblmaier.
Der Mann hatte laut Eiblmaier bereits gegen die Einstellung des Baus geklagt, diese Klage dann aber wieder zurückgenommen. Damit war die Verfügung der Baueinstellung gültig. Dennoch baute er laut Gerichtssprecher weiter. Daraufhin verhängte das Landratsamt das angedrohte Zwangsgeld, gegen das der Mann nun vor das Verwaltungsgericht zog. In der Verhandlung nahm er die Klage laut Eiblmaier allerdings wieder zurück. Er muss also die 2000 Euro bezahlen.