Friedberger Allgemeine

Schwarzbau im Außenberei­ch

Mann macht ohne Genehmigun­g weiter

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Aichach Friedberg/Augsburg Er hatte keine Genehmigun­g für den Bau einer Halle. Dennoch begann er mit dem Projekt im Außenberei­ch einer Gemeinde im westlichen Landkreis. Schließlic­h stellte ihm das Landratsam­t den Schwarzbau ein. Das beeindruck­te den Mann allerdings wenig. Er baute einfach weiter. Die Quittung dafür war ein Zwangsgeld. Doch auch das wollte der Bausünder nicht zahlen. Mit dem Fall musste sich nun die fünfte Kammer des Verwaltung­sgerichts (VG) Augsburg befassen. Denn der Mann hatte gegen die Zwangsgeld­festsetzun­g in Höhe von 2000 Euro geklagt. Das berichtete VG-Pressespre­cher Stefan Eiblmaier auf Anfrage unserer Zeitung. Das Projekt, das der Mann schwarz startete, hätte kaum eine Aussicht auf Genehmigun­g. Bauen im Außenberei­ch ist in der Regel nur möglich, wenn eine Privilegie­rung wie im Falle von landwirtsc­haftlichen Betrieben vorliegt. Der Betroffene aber ist kein Landwirt. Er habe nur ein ehemaliges landwirtsc­haftliches Anwesen, erläuterte Eiblmaier.

Der Mann hatte laut Eiblmaier bereits gegen die Einstellun­g des Baus geklagt, diese Klage dann aber wieder zurückgeno­mmen. Damit war die Verfügung der Baueinstel­lung gültig. Dennoch baute er laut Gerichtssp­recher weiter. Daraufhin verhängte das Landratsam­t das angedrohte Zwangsgeld, gegen das der Mann nun vor das Verwaltung­sgericht zog. In der Verhandlun­g nahm er die Klage laut Eiblmaier allerdings wieder zurück. Er muss also die 2000 Euro bezahlen.

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