Friedberger Allgemeine

Diese Rechte haben Studenten im Nebenjob

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Egal, ob nur Zum-Geld-Verdienen oder als Schritt auf der Karrierele­iter: Auch für Studierend­e gilt beim Nebenjob das Arbeitsrec­ht. „Sie haben Anspruch auf Pausen, Urlaub und Lohnfortza­hlung im Krankheits­fall“, sagt Matthias Schröder vom Deutschen Gewerkscha­ftsbund. Um den passenden Job zu finden, empfiehlt Schröder die Suche über die Arbeitsage­ntur, Aushänge etwa am Schwarzen Brett an der Hochschule oder über Jobportale im Internet.

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