Ex Polizist bekommt 60 000 Euro vom Freistaat
Ein Beamter gerät unter Korruptionsverdacht und wird zur Kündigung gedrängt. Warum er jetzt entschädigt wird
Der Fall ist entschieden, nach zehn Jahren können die Akten geschlossen werden: 60000 Euro erhält ein früherer Augsburger Polizeibeamter vom Freistaat Bayern. Es ist die Entschädigung dafür, dass er fälschlicherweise der Bestechlichkeit beschuldigt und so lange inhaftiert worden war, bis er seinen Dienst beim Mobilen Einsatzkommando des Augsburger Polizeipräsidiums quittiert hatte.
Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, unsere Zeitung hatte den Fall vor wenigen Wochen Manfred D. war lange Jahre Spezialist für Funktechnik beim Mobilen Einsatzkommando in Augsburg gewesen. Im Jahr 2007 wurde er nach monatelangen internen Ermittlungen verhaftet. Der Vorwurf: Er habe sich von einem hessischen Unternehmer, der technische Geräte an die bayerische Polizei lieferte, bestechen lassen. Der Staatsanwalt soll damals gesagt haben, Manfred D. komme erst dann wieder aus dem Gefängnis heraus, wenn er den Polizeidienst quittiere. Daraufhin gab der Mann auf und unterzeichnete ein Entlassungsgesuch, das ihm von der Polizei extra ins Gefängnis gebracht wurde. In erster Instanz wurde er im Jahr 2011 wegen Bestechlichkeit vom Amtsgericht zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.
Im Jahr 2012 aber stellte sich im Berufungsverfahren vor dem Landgericht heraus, dass Vorgesetzte von Manfred D. entlastende Unterlagen zurückgehalten hatten. Noch am nächsten Tag wurde der Mann umfassend von allen Vorwürfen freigesprochen. Da war es jedoch zu spät: Seinen Job bei der Polizei war er los. Er erlitt dadurch massive finanzielle Einbußen. Deshalb klagte er auf Schadenersatz. In einer Verhandaufgedeckt. lung vor dem Augsburger Landgericht Anfang Mai dieses Jahres deutete der Richter an, dass er durchaus eine Verletzung der Fürsorgepflicht aufseiten der Polizei sehe. Er nannte auch einen Betrag für eine mögliche Entschädigung: 100000 Euro. Die Vertreter des Freistaats kündigten jedoch an, dass sie ein solches Urteil nicht akzeptieren und in die nächste Instanz gehen würden.
Jetzt gibt es aber einen Vergleich: 60 000 Euro bekommt Manfred D., außerdem trägt der Freistaat auch 60 Prozent der Verfahrenskosten. „Das ist eine nicht nur für Bayern bemerkenswerte Beendigung eines juristischen Verfahrens“, sagt der Anwalt von Manfred D., der Frankfurter Verwaltungsrechtler Harald W. Nolte. Er wertet den Vergleich als „die späte Rehabilitation für einen aus dem Dienst gedrängten Polizeibeamten“. Manfred D. selbst sagt, die 60000 Euro seien für ihn nicht nur Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht. „Wichtiger ist für mich, dass vom Gericht eine eindeutige Botschaft an die Polizeibehörde ausging: So behandelt man Menschen einfach nicht.“Zehn Jahre seien jetzt seit seiner Verhaftung vergangen: „Ich bin einfach nur glücklich, dass alles vorbei ist.“