Friedberger Allgemeine

Ex Polizist bekommt 60 000 Euro vom Freistaat

Ein Beamter gerät unter Korruption­sverdacht und wird zur Kündigung gedrängt. Warum er jetzt entschädig­t wird

- VON THOMAS RUHMÖLLER

Der Fall ist entschiede­n, nach zehn Jahren können die Akten geschlosse­n werden: 60000 Euro erhält ein früherer Augsburger Polizeibea­mter vom Freistaat Bayern. Es ist die Entschädig­ung dafür, dass er fälschlich­erweise der Bestechlic­hkeit beschuldig­t und so lange inhaftiert worden war, bis er seinen Dienst beim Mobilen Einsatzkom­mando des Augsburger Polizeiprä­sidiums quittiert hatte.

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, unsere Zeitung hatte den Fall vor wenigen Wochen Manfred D. war lange Jahre Spezialist für Funktechni­k beim Mobilen Einsatzkom­mando in Augsburg gewesen. Im Jahr 2007 wurde er nach monatelang­en internen Ermittlung­en verhaftet. Der Vorwurf: Er habe sich von einem hessischen Unternehme­r, der technische Geräte an die bayerische Polizei lieferte, bestechen lassen. Der Staatsanwa­lt soll damals gesagt haben, Manfred D. komme erst dann wieder aus dem Gefängnis heraus, wenn er den Polizeidie­nst quittiere. Daraufhin gab der Mann auf und unterzeich­nete ein Entlassung­sgesuch, das ihm von der Polizei extra ins Gefängnis gebracht wurde. In erster Instanz wurde er im Jahr 2011 wegen Bestechlic­hkeit vom Amtsgerich­t zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.

Im Jahr 2012 aber stellte sich im Berufungsv­erfahren vor dem Landgerich­t heraus, dass Vorgesetzt­e von Manfred D. entlastend­e Unterlagen zurückgeha­lten hatten. Noch am nächsten Tag wurde der Mann umfassend von allen Vorwürfen freigespro­chen. Da war es jedoch zu spät: Seinen Job bei der Polizei war er los. Er erlitt dadurch massive finanziell­e Einbußen. Deshalb klagte er auf Schadeners­atz. In einer Verhandauf­gedeckt. lung vor dem Augsburger Landgerich­t Anfang Mai dieses Jahres deutete der Richter an, dass er durchaus eine Verletzung der Fürsorgepf­licht aufseiten der Polizei sehe. Er nannte auch einen Betrag für eine mögliche Entschädig­ung: 100000 Euro. Die Vertreter des Freistaats kündigten jedoch an, dass sie ein solches Urteil nicht akzeptiere­n und in die nächste Instanz gehen würden.

Jetzt gibt es aber einen Vergleich: 60 000 Euro bekommt Manfred D., außerdem trägt der Freistaat auch 60 Prozent der Verfahrens­kosten. „Das ist eine nicht nur für Bayern bemerkensw­erte Beendigung eines juristisch­en Verfahrens“, sagt der Anwalt von Manfred D., der Frankfurte­r Verwaltung­srechtler Harald W. Nolte. Er wertet den Vergleich als „die späte Rehabilita­tion für einen aus dem Dienst gedrängten Polizeibea­mten“. Manfred D. selbst sagt, die 60000 Euro seien für ihn nicht nur Wiedergutm­achung für erlittenes Unrecht. „Wichtiger ist für mich, dass vom Gericht eine eindeutige Botschaft an die Polizeibeh­örde ausging: So behandelt man Menschen einfach nicht.“Zehn Jahre seien jetzt seit seiner Verhaftung vergangen: „Ich bin einfach nur glücklich, dass alles vorbei ist.“

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