Keine Gnade für den Tierstadel
Hobbybauernhof bei Adelzhausen muss bis Ende August geräumt werden. Mieter gehen in Berufung
Adelzhausen Michelau/Aichach Geschockt reagierten Monika und Thomas Malcher gestern auf das Urteil des Zivilgerichts Aichach. Richter Axel Hellriegel verkündete, dass das Ehepaar seinen Hobbybauernhof, den sogenannten Michelauer Tierstadel bei Adelzhausen, bis Ende August räumen muss. Damit bliebe den Malchers nur zwei Monate Zeit, ein neues Zuhause für sich und die rund 50 Tiere zu finden. Thomas Malcher kündigte daher umgehend an, in Berufung zu gehen.
Wie berichtet, hatte der Vermieter den Malchers im Sommer 2016 gekündigt. Diese schalteten den Mieterbund ein und ließen die – für den Auszug gesetzte Frist – Ende Oktober 2016 verstreichen. Daraufhin erwirkte der Vermieter eine Räumungsklage gegen das Ehepaar. Diese legten Widerspruch ein, und so landete der Streit vor Gericht. Bei der ersten Verhandlung machte Richter Hellriegel den Parteien ein Vergleichsangebot. Dieses sah vor, dass die Malchers ihre Tiere entfernen, aber dafür bis März 2018 Zeit haben, den Bauernhof zu räumen. Diesen Vergleich lehnten die Mieter ab, und so verkündete Hellriegel jetzt sein Urteil. Er verwies in seiner Begründung nochmals darauf, dass der Mietvertrag in erster Linie über den Wohnraum zustande gekommen sei, die Tiernutzung sei untergeordnet gewesen. Jegliche Tiere müssen vom Vermieter genehmigt werden. Dies habe nur für die bereits vorhandenen Tiere gegolten – nicht für die, die später dazukamen. Wie der Vermieter früher gegenüber den AN betont hatte, sei ursprünglich nur die Haltung von elf Tieren vereinbart worden. Die Malchers bestreiten dies. Da es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt, bleibt offen, was mündlich abgemacht wurde. Der Richter sah es zudem als erwiesen an, dass die Mieter mehrere Pflichtverletzungen begangen haben, unter anderem hätten selbst ausgeführte elektrische Arbeiten für Brandgefahr gesorgt. Da das Ehepaar in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebe und die Interessen des Vermieters in diesem Fall vor dem Tierschutz stünden, sah Hellriegel „die relativ kurze Räumungspflicht“als gerechtfertigt an.
Die Malchers sehen das ganz anders. Sie wollen sich jetzt bestmöglich auf die Berufung vorbereiten und unter anderem eine Zeugin benennen, die vor Gericht bestätigt, dass sie mehr Tiere halten dürfen als sie mitgebracht haben.