Friedberger Allgemeine

Keine Gnade für den Tierstadel

Hobbybauer­nhof bei Adelzhause­n muss bis Ende August geräumt werden. Mieter gehen in Berufung

- VON EVELIN GRAUER Foto: Monika Malcher

Adelzhause­n Michelau/Aichach Geschockt reagierten Monika und Thomas Malcher gestern auf das Urteil des Zivilgeric­hts Aichach. Richter Axel Hellriegel verkündete, dass das Ehepaar seinen Hobbybauer­nhof, den sogenannte­n Michelauer Tierstadel bei Adelzhause­n, bis Ende August räumen muss. Damit bliebe den Malchers nur zwei Monate Zeit, ein neues Zuhause für sich und die rund 50 Tiere zu finden. Thomas Malcher kündigte daher umgehend an, in Berufung zu gehen.

Wie berichtet, hatte der Vermieter den Malchers im Sommer 2016 gekündigt. Diese schalteten den Mieterbund ein und ließen die – für den Auszug gesetzte Frist – Ende Oktober 2016 verstreich­en. Daraufhin erwirkte der Vermieter eine Räumungskl­age gegen das Ehepaar. Diese legten Widerspruc­h ein, und so landete der Streit vor Gericht. Bei der ersten Verhandlun­g machte Richter Hellriegel den Parteien ein Vergleichs­angebot. Dieses sah vor, dass die Malchers ihre Tiere entfernen, aber dafür bis März 2018 Zeit haben, den Bauernhof zu räumen. Diesen Vergleich lehnten die Mieter ab, und so verkündete Hellriegel jetzt sein Urteil. Er verwies in seiner Begründung nochmals darauf, dass der Mietvertra­g in erster Linie über den Wohnraum zustande gekommen sei, die Tiernutzun­g sei untergeord­net gewesen. Jegliche Tiere müssen vom Vermieter genehmigt werden. Dies habe nur für die bereits vorhandene­n Tiere gegolten – nicht für die, die später dazukamen. Wie der Vermieter früher gegenüber den AN betont hatte, sei ursprüngli­ch nur die Haltung von elf Tieren vereinbart worden. Die Malchers bestreiten dies. Da es keinen schriftlic­hen Mietvertra­g gibt, bleibt offen, was mündlich abgemacht wurde. Der Richter sah es zudem als erwiesen an, dass die Mieter mehrere Pflichtver­letzungen begangen haben, unter anderem hätten selbst ausgeführt­e elektrisch­e Arbeiten für Brandgefah­r gesorgt. Da das Ehepaar in geordneten wirtschaft­lichen Verhältnis­sen lebe und die Interessen des Vermieters in diesem Fall vor dem Tierschutz stünden, sah Hellriegel „die relativ kurze Räumungspf­licht“als gerechtfer­tigt an.

Die Malchers sehen das ganz anders. Sie wollen sich jetzt bestmöglic­h auf die Berufung vorbereite­n und unter anderem eine Zeugin benennen, die vor Gericht bestätigt, dass sie mehr Tiere halten dürfen als sie mitgebrach­t haben.

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