Friedberger Allgemeine

Wie der Pflegegrad erstellt wird

Was Betroffene und Angehörige wissen sollten

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Berlin Für die Ermittlung eines Pflegegrad­es gibt ein Gutachter des Medizinisc­hen Dienstes der Krankenver­sicherung (MDK) seine Einschätzu­ng ab. Die Begutachtu­ng erfolgt während eines Hausbesuch­s – der kann auch im Alten- oder Pflegeheim stattfinde­n. Für diesen Besuch wird vorher ein Termin vereinbart, der Gutachter kommt nicht einfach unangekünd­igt vorbei. Der MDK rät, dass vertraute oder in die Pflege involviert­e Personen anwesend sind. Während des Besuchs macht der Gutachter sich ein Bild davon, wie selbststän­dig Betroffene sind und wobei sie Unterstütz­ung benötigen.

Die Bereiche Mobilität, geistige und kommunikat­ive Fähigkeite­n, Verhalten, Selbstvers­orgung, Umgang mit Erkrankung­en und Belastunge­n sowie soziale Kontakte spielen beim Begutachtu­ngsverfahr­en eine Rolle. Sie werden am Ende gewichtet und addiert. Von der Gesamtpunk­tezahl hängt ab, in welchen Pflegegrad ein Betroffene­r eingestuft wird. Der MDK rät, dass Betroffene sich vorher überlegen, was ihnen im Alltag besonders schwerfäll­t und wo sie sich Unterstütz­ung wünschen. Falls vorhanden, sollten am besten vorher Arztoder Klinikberi­chte herausgesu­cht werden. Auch der aktuelle Medikament­enplan sollte vorliegen – ebenso wie die Pflegedoku­mentation, falls regelmäßig ein Pflegedien­st kommt.

Nach dem Besuch schickt der Gutachter seine Beurteilun­g an die Pflegekass­e. Diese wiederum sendet dann Betroffene­n den Bescheid über den Pflegegrad zu. Dagegen lässt sich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruc­h bei der Pflegekass­e einlegen. Seit Anfang dieses Jahres gibt es fünf Pflegegrad­e statt drei Pflegestuf­en. Während früher der Hilfsbedar­f in Minuten gemessen wurde, hängt der Pflegegrad nun davon ab, wie selbststän­dig jemand noch seinen Alltag meistert.

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