Friedberger Allgemeine

Scharia Polizei: Es muss neu verhandelt werden

Rechtsfehl­er bei den Freisprüch­en für die sieben Männer

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Karlsruhe Der Prozess um die Wuppertale­r „Scharia-Polizei“muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat die Freisprüch­e am Donnerstag aufgehoben. Die sieben muslimisch­en Männer müssen sich nun noch einmal dafür verantwort­en, dass sie im September 2014 mit orangefarb­enen Warnwesten mit der Aufschrift „Shariah Police“in der Wuppertale­r Innenstadt unterwegs waren und junge Muslime vor Gaststätte­n und Spielhalle­n zum Verzicht auf Glücksspie­l, Bordellbes­uche und Alkoholkon­sum ermahnten sowie stattdesse­n zum Moscheebes­uch auffordert­en.

Die nächtliche­n Streifzüge der polizeibek­annten Salafisten im Alter zwischen 25 und 34 Jahren hatten in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus für Wirbel gesorgt. Der damalige Landesinne­nminister Ralf Jäger (SPD) wies die Polizei daraufhin seinen Worten zufolge in einem Erlass an, „gegen solche Möchtegern­streifen mit allen polizeilic­hen Mitteln vorzugehen“. Dies umfasse die Identitäts­feststellu­ng und das Wegnehmen der Westen oder anderer Dinge, die den Polizeinam­en missbrauch­en.

Das Landgerich­t Wuppertal sah in der selbst ernannten Religionsp­olizei noch keinen Verstoß gegen das Uniformver­bot. Dieses Verbot greife nur, wenn die Kleidungss­tücke Uniformen gleich seien und „suggestiv-militante, einschücht­ernde Effekte“auslösten. Dies sei bei den Warnwesten nicht der Fall gewesen. Nach Auffassung des BGH beachtete die Strafkamme­r damit die rechtliche­n Vorgaben des Versammlun­gsgesetzes nicht ausreichen­d.

Eine andere Strafkamme­r des Gerichtes muss nun prüfen, ob das Auftreten der Gruppe die eigentlich­e Zielgruppe – junge Muslime – womöglich eingeschüc­htert habe. Dies sei bislang noch nicht geprüft worden.

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