Gränzbote

Kleiner Waffensche­in wird seltener beantragt

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Der kleine Waffensche­in ist im Jahr 2017 deutlich seltener bei den Ordnungsäm­tern von Stadt und Landkreis Tuttlingen beantragt worden. Hatten im Jahr 2016 noch 334 Personen (117 Anträge bei der Stadt/217 im Kreis) die Berechtigu­ng erhalten, waren es in diesem Jahr nur noch 86 (19/67). Seit 2014 (7/11) war ein Anstieg zu verzeichne­n, mit dem Höhepunkt im vergangene­n Jahr (2015: 20/50). Der kleine Waffensche­in erlaubt das „Führen von Schrecksch­uss-, Reizstoff- und Signalwaff­en.“Die Waffen dürfen außerhalb der eigenen Wohnung, von Geschäftsr­äumen, befriedete­m Besitztum oder einer Schießstät­te genutzt werden. Zum kleinen Waffensche­in muss ein Personalau­sweis oder Reisepass mitgeführt werden.

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