Kleiner Waffenschein wird seltener beantragt
Der kleine Waffenschein ist im Jahr 2017 deutlich seltener bei den Ordnungsämtern von Stadt und Landkreis Tuttlingen beantragt worden. Hatten im Jahr 2016 noch 334 Personen (117 Anträge bei der Stadt/217 im Kreis) die Berechtigung erhalten, waren es in diesem Jahr nur noch 86 (19/67). Seit 2014 (7/11) war ein Anstieg zu verzeichnen, mit dem Höhepunkt im vergangenen Jahr (2015: 20/50). Der kleine Waffenschein erlaubt das „Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.“Die Waffen dürfen außerhalb der eigenen Wohnung, von Geschäftsräumen, befriedetem Besitztum oder einer Schießstätte genutzt werden. Zum kleinen Waffenschein muss ein Personalausweis oder Reisepass mitgeführt werden.