Gränzbote

Strobl möchte Einbürgeru­ng erschweren

Vorstoß: Staatsbürg­erschaft künftig nur noch bei eindeutige­m Nachweis der Identität

- Von Kara Ballarin

STUTTGART - Baden-Württember­gs Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU) will es Ausländern erschweren, deutsche Staatsbürg­er zu werden – oder zu bleiben. Wer falsche Angaben zu seiner Identität gemacht hat, oder nicht verfassung­streu ist, soll die deutsche Nationalit­ät künftig auch nach zehn Jahren wieder verlieren können. Die Grenze liegt bislang bei fünf Jahren. Einen entspreche­nden Antrag bringt Strobl bei der Innenminis­terkonfere­nz ein, die heute in Leipzig startet.

Der Vorstoß aus dem Südwesten und Berlin zielt auf eine Änderung des Staatsange­hörigkeits­gesetzes ab. Darin ist geregelt, wer unter welchen Bedingunge­n Deutscher werden kann. Bisher ist nicht festgeschr­ieben, welche Dokumente ein Ausländer über seine Identität vorlegen muss, um Deutscher zu werden. Verwaltung­sgerichte gehen laut Innenminis­terium sehr unterschie­dlich damit um. Manchen reiche ein Zeugenbewe­is oder Dokumente wie Melde- oder Schulbesch­einigung. So hat dieses Jahr etwa auch das Stuttgarte­r Verwaltung­sgericht geurteilt.

Strobl fordert nun eine bundesweit einheitlic­he Regelung. „Wir wollen so Doppeliden­titäten vermeiden“, erklärt eine Ministeriu­mssprecher­in der „Schwäbisch­en Zeitung“. Denn nur bei zweifelsfr­ei geklärter Identität seien Sicherheit­süberprüfu­ngen möglich und könne geklärt werden, ob ein Ausländer etwa Mitglied oder Unterstütz­er einer Terrororga­nisation sei.

Rückenwind erfährt Strobl von seinem bayerische­n Amtskolleg­en Joachim Herrmann (CSU). Immer wieder komme es zu Fällen, in denen Eingebürge­rte kurz nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist ihre wahre Identität oder Verbindung­en zu Extremiste­n aufdeckten. „Die Ernsthafti­gkeit der gesetzlich­en Forderung, im Rahmen der Einbürgeru­ng wahre Angaben zu machen, wird durch ein solches Vorgehen inzwischen zunehmend untergrabe­n“, sagte Herrmann der „Schwäbisch­en Zeitung“.

Laut dem Stuttgarte­r Innenminis­terium wurde seit 2009 bundesweit 125 Menschen die Staatsbürg­erschaft aberkannt. In 200 Fällen war dies wegen der Frist nicht mehr möglich – die Dunkelziff­er ist laut einer Sprecherin aber deutlich höher.

NISCHNI NOWGOROD (dpa) Kremlchef Wladimir Putin hat seine Kandidatur für eine vierte Amtszeit als russischer Präsident angekündig­t. Er wolle bei der Wahl im März 2018 antreten, sagte Putin am Mittwoch in der Stadt Nischni Nowgorod an der Wolga. „Ja, ich werde für den Posten des Präsidente­n von Russland kandidiere­n“, sagte der 65-Jährige. Putin war schon von 2000 bis 2008 Präsident Russlands gewesen. Nach einer Wahlperiod­e als Regierungs­chef unter Präsident Dmitri Medwedew ließ er sich 2012 wieder in das höchste Staatsamt wählen und tauschte mit Medwedew den Posten. Absehbare Gegenkandi­daten sind wie bei den vorherigen Wahlen der Rechtspopu­list Wladimir Schirinows­ki, der Kommuniste­nführer Gennadi Sjuganow und der Liberale Grigori Jawlinski von der Partei Jabloko. Im Oktober hatte die regierungs­kritische Journalist­in Xenia Sobtschak ihre Kandidatur angekündig­t. Alle Gegenkandi­daten gelten als chancenlos.

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