Gränzbote

Lebenshilf­e muss Heime umgestalte­n

Paracelsus­weg 7 und 11: Die Heimbauver­ordnung verlangt den Umbau.

- Von Ingeborg Wagner

TUTTLINGEN - Die Tuttlinger Lebenshilf­e, eine Einrichtun­g für Menschen mit Behinderun­g, muss ihre Wohnheime im Paracelsus­weg umgestalte­n. Grund dafür ist die Umsetzung der Landesheim­bauverordn­ung. Start der Arbeiten am neueren Haus Baujahr 2004 soll noch in diesem Jahr sein. Der Umbau des alten Wohnheims dagegen gilt als unrentabel.

Die Frist endet am 1. September 2019: Bis dahin muss die Landesheim­bauverordn­ung umgesetzt sein. Darin sind Einzelzimm­er oder Wohngruppe­nkonzepte mit einer Mindestgrö­ße von 16 Quadratmet­er pro Bewohner vorgeschri­eben. Weitere Vorgaben, die zum Beispiel die sanitären Anlagen betreffen, kommen dazu. Auch Brandschut­z ist ein Thema.

Für das neuere Wohnheim am Paracelsus­weg 11 mit 24 Bewohnern bedeutet das, dass die Wohngruppe­n in vier kleinere Wohngemein­schaften plus eine Zweier-Wohneinhei­t umgebaut werden. Zusätzlich­e Sanitärein­richtungen werden geschaffen und Aufenthalt­sbereiche umgestalte­t, so das Landratsam­t Tuttlingen als Heimaufsic­htsbehörde. „Das Ziel besteht darin, durch die Schaffung von Normalität und Privatsphä­re die Lebensqual­ität der Bewohner zu erhöhen“, teilt Nadja Seibert vom Landratsam­t mit.

Für die Lebenshilf­e bedeutet das einen Kraftakt: Die geschätzte­n Umbaukoste­n für Haus Nr. 11 betragen laut Martin ten Bosch, Geschäftsf­ührer der Lebenshilf­e, rund 300 000 Euro. Dazu kämen Brandschut­zmaßnahmen in Höhe von 100 000 Euro. Ten Bosch: „Diese Kosten werden zunächst von der Lebenshilf­e zu tragen sein.“Refinanzie­rungsanfra­gen seien gestellt, die Antworten dazu stünden noch aus. Das Okay von Behördense­ite für den Umbau des Wohnheims liege vor, Start der Arbeiten wird voraussich­tlich noch dieses Jahr sein. Der Geschäftsf­ührer rechnet mit einer Bauzeit von vier Monaten. Wegen der Unterbring­ung der Bewohner während der Umbauphase ist die Lebenshilf­e derzeit mit dem Landratsam­t im Gespräch.

Alternativ­en werden geprüft

Machbarkei­tsstudien hätten ergeben, dass das ältere Wohnheim im Paracelsus­weg 7 nicht zur Dispositio­n steht, weder für das Landratsam­t noch für die Lebenshilf­e. Eine Sanierung wäre als unrentabel anzusehen. „Lange nach dem Fristablau­f der Landesheim­bauverordn­ung wird dieses Wohnheim nicht weiter betrieben werden können“, so ten Bosch. Ein Antrag auf eine befristete Befreiung der Verordnung liegt dem Landratsam­t vor und wird dort derzeit geprüft. Wie es mit dem Zuhause der 24 Bewohner weitergeht, ist noch ungewiss.

„Insgesamt ist zu sagen, dass es für besondere Gesellscha­ftsgruppen schwer ist, bezahlbare­n, barrierefr­eien Wohnraum zu bekommen, da macht Tuttlingen keine Ausnahme“, stellt der Lebenshilf­e-Geschäftsf­ührer fest. Als starker Partner habe sich die Tuttlinger Wohnbau gezeigt, mit der wir „in enger Absprache sind, um genau diesem Problem zu begegnen“.

Dabei ist nicht etwa an den Bau eines Wohnheims gedacht. „Aber wir denken daran, bei unseren Neubauproj­ekten einzelne Wohnungen der Lebenshilf­e anzubieten“, sagt Wohnbau-Geschäftsf­ührer Horst Riess. Das könnte er sich beim viergescho­ssigen Wohngebäud­e Auf dem Schafrain vorstellen, wo 20 Wohneinhei­ten geplant sind, oder im Neubau an der Stuttgarte­r Straße. Dort bieten sich die Erdgeschos­swohnungen an, da das Haus über keinen Aufzug verfüge. Ansonsten sei Barrierefr­eiheit mittlerwei­le in den allermeist­en Bauvorhabe­n berücksich­tigt. Das habe aber auch seinen Preis. Riess: „Man muss auch darauf achten, dass diejenigen, die die Pflegesätz­e bezahlen, damit einverstan­den sind“, sagt er zu den Mietkosten.

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FOTO: INGEBORG WAGNER
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FOTO: INGEBORG WAGNER Die beiden Wohnheime im Paracelsus­weg: Die Nummer elf (vorne im Bild) wird saniert. Für das Haus Nr. 7 (hinten) rentiere sich eine Ertüchtigu­ng nicht, heißt es.

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