Lebenshilfe muss Heime umgestalten
Paracelsusweg 7 und 11: Die Heimbauverordnung verlangt den Umbau.
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TUTTLINGEN - Die Tuttlinger Lebenshilfe, eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung, muss ihre Wohnheime im Paracelsusweg umgestalten. Grund dafür ist die Umsetzung der Landesheimbauverordnung. Start der Arbeiten am neueren Haus Baujahr 2004 soll noch in diesem Jahr sein. Der Umbau des alten Wohnheims dagegen gilt als unrentabel.
Die Frist endet am 1. September 2019: Bis dahin muss die Landesheimbauverordnung umgesetzt sein. Darin sind Einzelzimmer oder Wohngruppenkonzepte mit einer Mindestgröße von 16 Quadratmeter pro Bewohner vorgeschrieben. Weitere Vorgaben, die zum Beispiel die sanitären Anlagen betreffen, kommen dazu. Auch Brandschutz ist ein Thema.
Für das neuere Wohnheim am Paracelsusweg 11 mit 24 Bewohnern bedeutet das, dass die Wohngruppen in vier kleinere Wohngemeinschaften plus eine Zweier-Wohneinheit umgebaut werden. Zusätzliche Sanitäreinrichtungen werden geschaffen und Aufenthaltsbereiche umgestaltet, so das Landratsamt Tuttlingen als Heimaufsichtsbehörde. „Das Ziel besteht darin, durch die Schaffung von Normalität und Privatsphäre die Lebensqualität der Bewohner zu erhöhen“, teilt Nadja Seibert vom Landratsamt mit.
Für die Lebenshilfe bedeutet das einen Kraftakt: Die geschätzten Umbaukosten für Haus Nr. 11 betragen laut Martin ten Bosch, Geschäftsführer der Lebenshilfe, rund 300 000 Euro. Dazu kämen Brandschutzmaßnahmen in Höhe von 100 000 Euro. Ten Bosch: „Diese Kosten werden zunächst von der Lebenshilfe zu tragen sein.“Refinanzierungsanfragen seien gestellt, die Antworten dazu stünden noch aus. Das Okay von Behördenseite für den Umbau des Wohnheims liege vor, Start der Arbeiten wird voraussichtlich noch dieses Jahr sein. Der Geschäftsführer rechnet mit einer Bauzeit von vier Monaten. Wegen der Unterbringung der Bewohner während der Umbauphase ist die Lebenshilfe derzeit mit dem Landratsamt im Gespräch.
Alternativen werden geprüft
Machbarkeitsstudien hätten ergeben, dass das ältere Wohnheim im Paracelsusweg 7 nicht zur Disposition steht, weder für das Landratsamt noch für die Lebenshilfe. Eine Sanierung wäre als unrentabel anzusehen. „Lange nach dem Fristablauf der Landesheimbauverordnung wird dieses Wohnheim nicht weiter betrieben werden können“, so ten Bosch. Ein Antrag auf eine befristete Befreiung der Verordnung liegt dem Landratsamt vor und wird dort derzeit geprüft. Wie es mit dem Zuhause der 24 Bewohner weitergeht, ist noch ungewiss.
„Insgesamt ist zu sagen, dass es für besondere Gesellschaftsgruppen schwer ist, bezahlbaren, barrierefreien Wohnraum zu bekommen, da macht Tuttlingen keine Ausnahme“, stellt der Lebenshilfe-Geschäftsführer fest. Als starker Partner habe sich die Tuttlinger Wohnbau gezeigt, mit der wir „in enger Absprache sind, um genau diesem Problem zu begegnen“.
Dabei ist nicht etwa an den Bau eines Wohnheims gedacht. „Aber wir denken daran, bei unseren Neubauprojekten einzelne Wohnungen der Lebenshilfe anzubieten“, sagt Wohnbau-Geschäftsführer Horst Riess. Das könnte er sich beim viergeschossigen Wohngebäude Auf dem Schafrain vorstellen, wo 20 Wohneinheiten geplant sind, oder im Neubau an der Stuttgarter Straße. Dort bieten sich die Erdgeschosswohnungen an, da das Haus über keinen Aufzug verfüge. Ansonsten sei Barrierefreiheit mittlerweile in den allermeisten Bauvorhaben berücksichtigt. Das habe aber auch seinen Preis. Riess: „Man muss auch darauf achten, dass diejenigen, die die Pflegesätze bezahlen, damit einverstanden sind“, sagt er zu den Mietkosten.