Verteidiger im NSU-Prozess: Zschäpe ist keine Mörderin
MÜNCHEN (dpa) - Im NSU-Prozess hat einer von Beate Zschäpes Pflichtverteidigern den zentralen Anklagevorwurf zurückgewiesen, die mutmaßliche Rechtsterroristin sei Mittäterin an allen Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“. Nach der Beweisaufnahme lasse sich nicht feststellen, „dass Beate Zschäpe eine Terroristin, Mörderin und Attentäterin ist“, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Stahl am Dienstag vor dem Münchner Oberlandesgericht. Zschäpe ist in dem Prozess die Hauptangeklagte. Sie hat eingestanden, fast 14 Jahre mit den Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt zu haben. In dieser Zeit sollen Mundlos und Böhnhardt zehn Menschen ermordet haben.