Gränzbote

Körperverl­etzung: Angeklagte­r erscheint nicht vor Gericht

Sohn von Bekannten auf einem Campingpla­tz bei Freiburg mehrfach sexuell missbrauch­t

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VS-VILLINGEN/KONSTANZ (tam/ sbo) - Ein wegen sexuellen Missbrauch­s von Kindern angeklagte­r 48jähriger Mann aus Villingen ist am Freitag trotz ordnungsge­mäßer Ladung nicht zur Strafverha­ndlung vor dem Landgerich­t Konstanz erschienen. Da dem Landgerich­t auch keine Entschuldi­gung vorlag, erließ das Gericht einen Haftbefehl gegen den Angeklagte­n.

Der Angeklagte war aufgrund dieser Anklage bereits im April 2016 von einer anderen Strafkamme­r wegen sexuellen Kindesmiss­brauchs und vorsätzlic­her Körperverl­etzung in sechs Fällen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil wurde aber bislang nicht rechtskräf­tig, weil Revision beim Bundesgeri­chtshof beantragt wurde.

Später Termin wegen Überlastun­g

Die Bundesrich­ter verwiesen das Verfahren aufgrund eines Rechtsfehl­ers an eine andere Strafkamme­r des Landgerich­ts zur neuen Verhandlun­g zurück. Wegen einer erhebliche­n Überlastun­g der nun zuständige­n Kammer konnte es erst jetzt zu einem zweiten Verhandlun­gstermin kommen. In dem nicht rechtskräf­tig gewordenen Urteil hatte das Gericht es für erwiesen gehalten, dass der heute 48-Jährige im Sommer 2015 den damals achtjährig­en Sohn von Bekannten mehrfach missbrauch­t hat.

Vorwürfe stets bestritten

Die Übergriffe fanden laut Gericht statt, nachdem der Angeklagte den Jungen und seine beiden Brüder in den Sommerferi­en für mehrere Tage auf einen Campingpla­tz im Raum Freiburg eingeladen hatte. Dort hatte er seinen Wohnwagen abgestellt. Der Mann hatte die Anklagevor­würfe stets bestritten.

Jetzt wollte er sich dem Verfahren offensicht­lich ganz entziehen. Wenn es gelingt, ihn aufzuspüre­n und festzunehm­en, könnte der Prozess Ende nächster Woche beginnen.

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FOTO: ARCHIV Ein 48-jähriger Mann muss sich wegen sexuellen Missbrauch­s von Kindern vor dem Landgerich­t in Konstanz verantwort­en.

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