Körperverletzung: Angeklagter erscheint nicht vor Gericht
Sohn von Bekannten auf einem Campingplatz bei Freiburg mehrfach sexuell missbraucht
VS-VILLINGEN/KONSTANZ (tam/ sbo) - Ein wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagter 48jähriger Mann aus Villingen ist am Freitag trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur Strafverhandlung vor dem Landgericht Konstanz erschienen. Da dem Landgericht auch keine Entschuldigung vorlag, erließ das Gericht einen Haftbefehl gegen den Angeklagten.
Der Angeklagte war aufgrund dieser Anklage bereits im April 2016 von einer anderen Strafkammer wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und vorsätzlicher Körperverletzung in sechs Fällen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil wurde aber bislang nicht rechtskräftig, weil Revision beim Bundesgerichtshof beantragt wurde.
Später Termin wegen Überlastung
Die Bundesrichter verwiesen das Verfahren aufgrund eines Rechtsfehlers an eine andere Strafkammer des Landgerichts zur neuen Verhandlung zurück. Wegen einer erheblichen Überlastung der nun zuständigen Kammer konnte es erst jetzt zu einem zweiten Verhandlungstermin kommen. In dem nicht rechtskräftig gewordenen Urteil hatte das Gericht es für erwiesen gehalten, dass der heute 48-Jährige im Sommer 2015 den damals achtjährigen Sohn von Bekannten mehrfach missbraucht hat.
Vorwürfe stets bestritten
Die Übergriffe fanden laut Gericht statt, nachdem der Angeklagte den Jungen und seine beiden Brüder in den Sommerferien für mehrere Tage auf einen Campingplatz im Raum Freiburg eingeladen hatte. Dort hatte er seinen Wohnwagen abgestellt. Der Mann hatte die Anklagevorwürfe stets bestritten.
Jetzt wollte er sich dem Verfahren offensichtlich ganz entziehen. Wenn es gelingt, ihn aufzuspüren und festzunehmen, könnte der Prozess Ende nächster Woche beginnen.