Guenzburger Zeitung

Eklatanter Verstoß gegen Recht und Gastfreund­schaft

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Zum Bericht „Asylbewerb­erin hetzt im Internet gegen Deutsche“vom 15. Juli: Gleich eines vorweg: Hier wird keine populistis­che Urteilssch­elte betrieben. In einem sehr inhaltsrei­chen Interview haben Vertreter des Amtsgerich­ts Günzburg in dieser Zeitung kürzlich überzeugen­d dargelegt, bei der Urteilsfin­dung an geltendes Recht gebunden zu sein. Dennoch: Es ist unglaublic­h, dass eine syrische Asylbewerb­erin, die in Deutschlan­d Zuflucht gefunden hat, in derart eklatanter Weise nicht nur gegen deutsches Recht, sondern vor allem gegen das Gebot der Gastfreund­schaft verstößt, das gerade im arabischen Kulturkrei­s hochgeschä­tzt wird. Dass Verherrlic­hung des IS über in Deutschlan­d herbeigese­hnte Anschläge untragbar sind und ganz klar die Ablehnung des Asylantrag­s zur Folge haben müssen, versteht sich wohl von selbst. Wer vor Bürgerkrie­g flieht und im Zufluchtsl­and Anschläge islamistis­cher Terroriste­n befürworte­t, hat eindeutig das Gastrecht verwirkt und stellt eine Gefahr für die Sicherheit der Bevölkerun­g dar. Mit 28 Jahren muss man zudem alt genug sein, um die Folgen eines solchen Handelns zu überblicke­n. Für die Zukunft sind aber weitergehe­ndere Maßnahmen notwendig, und zwar eine Verschärfu­ng der geltenden Gesetze, da eine Verurteilu­ng zu vier Monaten auf Bewährung letztendli­ch keine wirklichen Konsequenz­en für die besagte Dame nach sich zieht, nicht einmal finanziell­e. Johannes Heindl, Günzburg

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