Eklatanter Verstoß gegen Recht und Gastfreundschaft
Zum Bericht „Asylbewerberin hetzt im Internet gegen Deutsche“vom 15. Juli: Gleich eines vorweg: Hier wird keine populistische Urteilsschelte betrieben. In einem sehr inhaltsreichen Interview haben Vertreter des Amtsgerichts Günzburg in dieser Zeitung kürzlich überzeugend dargelegt, bei der Urteilsfindung an geltendes Recht gebunden zu sein. Dennoch: Es ist unglaublich, dass eine syrische Asylbewerberin, die in Deutschland Zuflucht gefunden hat, in derart eklatanter Weise nicht nur gegen deutsches Recht, sondern vor allem gegen das Gebot der Gastfreundschaft verstößt, das gerade im arabischen Kulturkreis hochgeschätzt wird. Dass Verherrlichung des IS über in Deutschland herbeigesehnte Anschläge untragbar sind und ganz klar die Ablehnung des Asylantrags zur Folge haben müssen, versteht sich wohl von selbst. Wer vor Bürgerkrieg flieht und im Zufluchtsland Anschläge islamistischer Terroristen befürwortet, hat eindeutig das Gastrecht verwirkt und stellt eine Gefahr für die Sicherheit der Bevölkerung dar. Mit 28 Jahren muss man zudem alt genug sein, um die Folgen eines solchen Handelns zu überblicken. Für die Zukunft sind aber weitergehendere Maßnahmen notwendig, und zwar eine Verschärfung der geltenden Gesetze, da eine Verurteilung zu vier Monaten auf Bewährung letztendlich keine wirklichen Konsequenzen für die besagte Dame nach sich zieht, nicht einmal finanzielle. Johannes Heindl, Günzburg