Fahrenschon zahlt freiwillig
München Der ehemalige Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon muss nun doch nicht vor Gericht. Er soll per Strafbefehl zu 140 Tagessätzen wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden, wie Oberstaatsanwältin Anne Leiding ankündigte. Darauf hätten sich die beteiligten Parteien geeinigt. Der CSU-Politiker, der auch schon bayerischer Finanzminister war, hatte seine Steuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet abgegeben. Seinen Spitzenposten bei den Sparkassen hat er auf Druck der Verbandsoberen bereits verloren. »Wirtschaft