Guenzburger Zeitung

Fahrenscho­n zahlt freiwillig

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München Der ehemalige Sparkassen­präsident Georg Fahrenscho­n muss nun doch nicht vor Gericht. Er soll per Strafbefeh­l zu 140 Tagessätze­n wegen Steuerhint­erziehung verurteilt werden, wie Oberstaats­anwältin Anne Leiding ankündigte. Darauf hätten sich die beteiligte­n Parteien geeinigt. Der CSU-Politiker, der auch schon bayerische­r Finanzmini­ster war, hatte seine Steuererkl­ärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet abgegeben. Seinen Spitzenpos­ten bei den Sparkassen hat er auf Druck der Verbandsob­eren bereits verloren. »Wirtschaft

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G. Fahrenscho­n

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