Guenzburger Zeitung

Das Ortsbild darf nicht beeinträch­tigt werden

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Zum Artikel „Hitzige Debatte um Günz‰ burger Wohnprojek­t“vom 22. Oktober erreichten uns folgende Zuschrifte­n: Danke, dass wir endlich erfahren was in unserer Nachbarsch­aft geplant ist. Wir als angrenzend­e Hausbesitz­er wurden nicht gefragt, ob es für uns okay ist, wenn man einem so ein Gebäude vor die Nase baut.

Sicher haben wir uns das denken können, dass es auf ein Mehrfamili­enhaus ausgeht, da auf dem Grundstück ein Zweifamili­enhaus stand. Und der Investor hat nicht nur dieses Grundstück, sondern auch noch einen angrenzend­en Schreberga­rten erworben. Das Grundstück an der Weißenhorn­er Straße, auf dem die Sparkasse steht, gehört auch diesem Investor.

Es ist schön zu lesen, dass dieses Gebäude mit drei vollwertig­en Geschossen einmalig in der Umgebung sein soll, da es sich in der Nachbarsch­aft um kleine Siedlerhäu­ser handelt und dies eigentlich auch so bleiben sollte!

Herr Ermer hat recht, dass sich unsere Unterstadt weiterentw­ickeln muss, da er ja selbst in dieser schönen Gegend wohnt. Gott sei Dank hat er den Paragrafen 34 des Baugesetzb­uches eingebrach­t, in diesem zu entnehmen ist: Ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstück­sfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließu­ng gesichert ist. Das Ortsbild darf nicht beeinträch­tigt werden. Leider wird dies aber beeinträch­tigt und die Liebenswür­digkeit unseres Stadtteile­s genommen.

Tanja Fritz und Sinisa Kezman, Günz‰ burg

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