Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden
Zum Artikel „Hitzige Debatte um Günz burger Wohnprojekt“vom 22. Oktober erreichten uns folgende Zuschriften: Danke, dass wir endlich erfahren was in unserer Nachbarschaft geplant ist. Wir als angrenzende Hausbesitzer wurden nicht gefragt, ob es für uns okay ist, wenn man einem so ein Gebäude vor die Nase baut.
Sicher haben wir uns das denken können, dass es auf ein Mehrfamilienhaus ausgeht, da auf dem Grundstück ein Zweifamilienhaus stand. Und der Investor hat nicht nur dieses Grundstück, sondern auch noch einen angrenzenden Schrebergarten erworben. Das Grundstück an der Weißenhorner Straße, auf dem die Sparkasse steht, gehört auch diesem Investor.
Es ist schön zu lesen, dass dieses Gebäude mit drei vollwertigen Geschossen einmalig in der Umgebung sein soll, da es sich in der Nachbarschaft um kleine Siedlerhäuser handelt und dies eigentlich auch so bleiben sollte!
Herr Ermer hat recht, dass sich unsere Unterstadt weiterentwickeln muss, da er ja selbst in dieser schönen Gegend wohnt. Gott sei Dank hat er den Paragrafen 34 des Baugesetzbuches eingebracht, in diesem zu entnehmen ist: Ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Leider wird dies aber beeinträchtigt und die Liebenswürdigkeit unseres Stadtteiles genommen.
Tanja Fritz und Sinisa Kezman, Günz burg