Guenzburger Zeitung

Gibt es Geld für den Umzug?

Azubis sollten Förderung prüfen

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Augsburg Wer eine Ausbildung macht und dafür von zu Hause auszieht, erhält unter Umständen Berufsausb­ildungsbei­hilfe (BAB). Darauf weist die Bundesagen­tur für Arbeit auf ihrem Portal „Planet-Beruf“hin. Es gibt jedoch Voraussetz­ungen: Anspruch haben nur diejenigen, die eine anerkannte duale Berufsausb­ildung machen. Außerdem gibt es die Beihilfe nur, wenn Jugendlich­e umziehen müssen, weil der Betrieb vom Elternhaus zu weit weg ist. Auch wer über 18 Jahre alt ist oder etwa ein Kind hat, kann den Anspruch prüfen lassen. BAB wird bei der zuständige­n Agentur für Arbeit beantragt und muss nicht zurückgeza­hlt werden. Die Höhe ist abhängig von verschiede­nen Faktoren, etwa der Ausbildung­svergütung. Beispielre­chnungen gibt es in dem BAB-Merkblatt der Arbeitsage­ntur. Ob man voraussich­tlich berechtigt ist, kann man auch mit dem BAB-Rechner der Arbeitsage­ntur nachprüfen. Daneben können bei einem Umzug für die Ausbildung auch eine Förderung nach dem Bundesausb­ildungsför­derungsges­etz (Bafög) oder Wohngeld finanziell­e Entlastung bringen.

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