Guenzburger Zeitung

Die Vorschrift­en sind widersprüc­hlich

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Zur Corona‰Berichters­tattung:

Im Moment versuche ich verzweifel­t, eine Sinnhaftig­keit hinter den mir vom Gewerbeamt Günzburg mitgeteilt­en Auflagen und Vorschrift­en zu erkennen. Und hier soll meine Kritik keineswegs an die freundlich­en Mitarbeite­r des Gewerbeamt­es gerichtet sein. Hier werden nur Vorgaben des Ministeriu­ms umgesetzt.

Mit meinem Schmucklad­en in Burgau und dem darin betriebene­n

Hermes-Paketshop dachte ich eigentlich, ich kann öffnen. Leider darf ich nur den Paketshop betreiben. Alles andere nur mit Click & Collect. Diese Art kommt für uns aber nicht infrage, da wir größtentei­ls Dienstleis­tungen anbieten. Die Vorschrift­en bedeuten aber, dass der Hermes-Kunde (mit aus Baumwolle bestehende­m Mund-NasenSchut­z), obwohl er bereits im Laden steht, nichts kaufen darf. Dieser Kunde muss also aus dem Geschäft gehen, bei uns anrufen und bestellen, eine FFP2-Maske aufsetzen und dann, zu einem von mir vergebenen Termin, wiederkomm­en. Genauso wird es sich auch verhalten, seitdem seit dem 18. Januar in Bayern die FFP2-Maskenpfli­cht gilt.

Noch widersprüc­hlicher finde ich die Auflagen für mein Versicheru­ngsbüro: Dieses muss geschlosse­n sein, Kundenverk­ehr ist nicht gestattet. Dabei wäre ich auf alle Hygienemaß­nahmen inklusive Plexiglass­cheibe bestens vorbereite­t.

Zum Kunden nach Hause fahren darf ich aber. Auch wenn ich dort auf die ganze Familie treffe. Da zu Hause (noch) keine Maskenpfli­cht herrscht, kann ich hier ganz normal beraten.

Stephan Schwarz, Burgauer Perlenecke, Burgau

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