Hamburger Morgenpost

Vorsicht mit der Unterschri­ft

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Wer einen Arbeitsver­trag in einer Fremdsprac­he unterschre­ibt, ohne den Inhalt zu verstehen, geht ein hohes Risiko ein. Mit der Unterschri­ft unter einen Arbeitsver­trag bekundet man sein Einverstän­dnis. Ein Arbeitgebe­r muss einen Arbeitsver­trag nicht in die Mutterspra­che eines Arbeitnehm­ers übersetzen.

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