Ex-Bundespräsident Wulff kämpft für deutschen Häftling
Doppelmord: Jens Söring wurde in den USA vermutlich zu Unrecht verurteilt
Richmond – Seit 31 Jahren sitzt Jens Söring (51) in den USA hinter Gittern – für einen brutalen Doppelmord, den er wohl nicht begangen hat. Jetzt reiste sogar Ex-Bundespräsident Christian Wulff nach Virginia, um für die Freilassung des deutschen Diplomatensohns zu kämpfen.
Mit dem deutschen Botschafter Peter Wittig saß er im Gerichtssaal, als ein Begnadigungsausschuss sich erneut mit dem Fall befasste. Söring wurde 1985 wegen Mordes an den Eltern seiner damaligen Freundin zu zwei Mal lebenslänglicher Haft verurteilt.
„Wir sind fest von seiner Unschuld überzeugt“, sagte Wulff. „Wir möchten, dass er nach Deutschland überstellt wird. Wir übernehmen die volle Verantwortung für seine Zukunft.“
Jens Söring war zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt und studierte in Virginia. Dort traf er Mitstudentin Elizabeth Haysom. Sie war seine erste und einzige Liebe. Zwei Monate später die Tragödie: Haysoms Eltern wurden ermordet in ihrer Villa gefunden. Nach einer Jens Söring (o.) sitzt vermutlich unschuldig im Knast. Christian Wulff (r.) setzt sich für ihn ein. Flucht um die halbe Welt wurden Söring und Freundin verhaftet.
Obwohl nichts auf seine Täterschaft hindeutete, nahm der Deutsche alles auf sich. „Aus Liebe“, wie er später betonte, und weil er seine Freundin vor dem elektrischen Stuhl retten wollte. Haysom, die ihn kurz darauf verließ und beschuldigte, wurde wegen Mittäterschaft zu 90 Jahren Haft verurteilt und sitzt immer noch im Gefängnis. Justizexperten halten sie auch heute noch für die Täterin.
Neue Auswertungen der Blut- und DNA-Spuren ergaben jetzt, dass sie nicht von Söring stammen und es keine Hinweise gibt, dass der Deutsche am Tatort war. Sörings Anwalt Steven Rosenfield bedankte sich für die Unterstützung aus Deutschland: „Nie zuvor in der Geschichte ist ein deutscher Botschafter zu einer Berufungsveranstaltung gekommen.“Rosenfield sieht in den neuen Erkenntnissen einen Meilenstein, um die Unschuld seines Mandanten überzeugend zu belegen. Wann der Begnadigungsausschuss entscheidet, steht noch nicht fest.