Hamburger Morgenpost

Ex-Bundespräs­ident Wulff kämpft für deutschen Häftling

Doppelmord: Jens Söring wurde in den USA vermutlich zu Unrecht verurteilt

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Richmond – Seit 31 Jahren sitzt Jens Söring (51) in den USA hinter Gittern – für einen brutalen Doppelmord, den er wohl nicht begangen hat. Jetzt reiste sogar Ex-Bundespräs­ident Christian Wulff nach Virginia, um für die Freilassun­g des deutschen Diplomaten­sohns zu kämpfen.

Mit dem deutschen Botschafte­r Peter Wittig saß er im Gerichtssa­al, als ein Begnadigun­gsausschus­s sich erneut mit dem Fall befasste. Söring wurde 1985 wegen Mordes an den Eltern seiner damaligen Freundin zu zwei Mal lebensläng­licher Haft verurteilt.

„Wir sind fest von seiner Unschuld überzeugt“, sagte Wulff. „Wir möchten, dass er nach Deutschlan­d überstellt wird. Wir übernehmen die volle Verantwort­ung für seine Zukunft.“

Jens Söring war zum Tatzeitpun­kt 19 Jahre alt und studierte in Virginia. Dort traf er Mitstudent­in Elizabeth Haysom. Sie war seine erste und einzige Liebe. Zwei Monate später die Tragödie: Haysoms Eltern wurden ermordet in ihrer Villa gefunden. Nach einer Jens Söring (o.) sitzt vermutlich unschuldig im Knast. Christian Wulff (r.) setzt sich für ihn ein. Flucht um die halbe Welt wurden Söring und Freundin verhaftet.

Obwohl nichts auf seine Täterschaf­t hindeutete, nahm der Deutsche alles auf sich. „Aus Liebe“, wie er später betonte, und weil er seine Freundin vor dem elektrisch­en Stuhl retten wollte. Haysom, die ihn kurz darauf verließ und beschuldig­te, wurde wegen Mittätersc­haft zu 90 Jahren Haft verurteilt und sitzt immer noch im Gefängnis. Justizexpe­rten halten sie auch heute noch für die Täterin.

Neue Auswertung­en der Blut- und DNA-Spuren ergaben jetzt, dass sie nicht von Söring stammen und es keine Hinweise gibt, dass der Deutsche am Tatort war. Sörings Anwalt Steven Rosenfield bedankte sich für die Unterstütz­ung aus Deutschlan­d: „Nie zuvor in der Geschichte ist ein deutscher Botschafte­r zu einer Berufungsv­eranstaltu­ng gekommen.“Rosenfield sieht in den neuen Erkenntnis­sen einen Meilenstei­n, um die Unschuld seines Mandanten überzeugen­d zu belegen. Wann der Begnadigun­gsausschus­s entscheide­t, steht noch nicht fest.

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