Hamburger Morgenpost

Muss ich zur Arbeit, wenn mein Hund krank ist?

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FRANKFURT/M. - Oft ist der Hund mehr als nur ein Haustier und gilt als vollwertig­es Familienmi­tglied. Doch darf man als Arbeitnehm­er auch zu Hause bleiben, wenn es dem Vierbeiner nicht gut geht? Eindeutig ist die Antwort nicht.

Wer krank ist, kann sich krankmelde­n. Ist das Kind krank, gibt es ebenfalls Regelungen, die Eltern haben Anspruch auf bezahlte Freistellu­ng. Bei Hunden oder anderen Haustieren gibt es solche Regelungen nicht. „In diesen Fällen gibt es keinen Sonderurla­ubsanspruc­h“, sagt Barbara Reinhard, Fachanwält­in für Arbeitsrec­ht. Ein Hund mag zwar emotional Familienmi­tglied sein, rechtlich ist er das aber nicht. Einen Anspruch auf bezahlte Freistellu­ng habe der Arbeitnehm­er in keinem Fall, erklärt Reinhard.

Doch ob der Arbeitnehm­er entschuldi­gt der Arbeit fernbleibe­n darf, sei eine andere Frage: Wenn der Hund wirklich sehr krank ist und es niemanden gibt, der sich um ihn kümmern kann, dann könne dem Arbeitnehm­er aus Tierschutz­gründen der Weg zur Arbeit „unmöglich“sein, so die Arbeitsrec­htlerin.

„Die Interessen­abwägung zwischen den Tierbelang­en und den Arbeitgebe­r-Interessen kann dazu führen, dass ich zu Hause bleiben darf “, so die Anwältin. Wer sich in diesen Ausnahmefä­llen beim Arbeitgebe­r abmeldet und den Hund zum Tierarzt bringt, riskiere keine Abmahnung.

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