Muss ich zur Arbeit, wenn mein Hund krank ist?
FRANKFURT/M. - Oft ist der Hund mehr als nur ein Haustier und gilt als vollwertiges Familienmitglied. Doch darf man als Arbeitnehmer auch zu Hause bleiben, wenn es dem Vierbeiner nicht gut geht? Eindeutig ist die Antwort nicht.
Wer krank ist, kann sich krankmelden. Ist das Kind krank, gibt es ebenfalls Regelungen, die Eltern haben Anspruch auf bezahlte Freistellung. Bei Hunden oder anderen Haustieren gibt es solche Regelungen nicht. „In diesen Fällen gibt es keinen Sonderurlaubsanspruch“, sagt Barbara Reinhard, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Ein Hund mag zwar emotional Familienmitglied sein, rechtlich ist er das aber nicht. Einen Anspruch auf bezahlte Freistellung habe der Arbeitnehmer in keinem Fall, erklärt Reinhard.
Doch ob der Arbeitnehmer entschuldigt der Arbeit fernbleiben darf, sei eine andere Frage: Wenn der Hund wirklich sehr krank ist und es niemanden gibt, der sich um ihn kümmern kann, dann könne dem Arbeitnehmer aus Tierschutzgründen der Weg zur Arbeit „unmöglich“sein, so die Arbeitsrechtlerin.
„Die Interessenabwägung zwischen den Tierbelangen und den Arbeitgeber-Interessen kann dazu führen, dass ich zu Hause bleiben darf “, so die Anwältin. Wer sich in diesen Ausnahmefällen beim Arbeitgeber abmeldet und den Hund zum Tierarzt bringt, riskiere keine Abmahnung.