Das Mittel der Sicherungsverwahrung
Die Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte – anders als die Haft – nicht als Strafe, sondern als eine präventive
Maßnahme. Die Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen bereits verbüßt haben, aber weiterhin als gefährlich gelten. Die Täter können in der Sicherungsverwahrung nach der Haft theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben. Ende März 2017 waren in Deutschland insgesamt 549 Menschen in Sicherungsverwahrung, darunter eine Frau. Die Bedingungen müssen deutlich besser sein als im Strafvollzug, zudem muss es ein größeres Therapieangebot und Betreuung geben. Sicherungsverwahrung kann mit dem Gerichtsurteil oder nachträglich angeordnet werden. (dpa)