Heuberger Bote

Gutachten stützt Grüne bei Wahlrechts­reform-Vorschlag

Expertise widerspric­ht verfassung­srechtlich­en Bedenken in Innen- und Justizmini­sterium

- Von Kara Ballarin

- Rückenwind für den Kompromiss­vorschlag der Grünen zur Änderung des Landtagswa­hlrechts: Ein neues Gutachten sieht keine verfassung­srechtlich­en Hürden – es entstand im Auftrag der Grünen. Darin widerspric­ht der Stuttgarte­r Verfassung­srechtler Christofer Lenz den Expertisen aus Innen- und Justizmini­sterium. Die Juristen der beiden CDU-geführten Häuser sahen den Vorschlag als problemati­sch an.

Im Streit um eine Reform des Landtagswa­hlrechts hatte GrünenFrak­tionschef Andreas Schwarz folgenden Kompromiss vorgelegt: An den 70 Direktmand­aten ändert sich nichts. Die 50 weiteren Sitze im Landtag sollen aber nicht mehr diejenigen bekommen, die in ihrem Regierungs­präsidium das beste Wahlkreis-Ergebnis bekommen haben. Stattdesse­n sollen die Parteien Landeslist­en erstellen dürfen. Auf diesen sollen aber nur Bewerber landen, die für einen Wahlkreis kandidiere­n.

Vergangene Woche bezeichnet­en die Experten von Justizmini­ster Guido Wolf und von Innenminis­ter Thomas Strobl (beide CDU) den Kompromiss als problemati­sch.

Der Rechtsanwa­lt und Honorarpro­fessor an der Stuttgarte­r Universitä­t Christofer Lenz sieht das anders. In seinem rund 30-seitigen Gutachten, das der „Schwäbisch­en Zeitung“ vorliegt, erklärt er zum Grünen-Vorschlag: „Eine entspreche­nde Gesetzesän­derung wäre verfassung­sgemäß.“Auch widerspric­ht er dem Urteil der Juristen im Innenminis­terium: Eingriffe in die Parteienfr­eiheit liegen laut Lenz nicht vor. Und falls doch, „dann wären diese gerechtfer­tigt“, erklärt er. Die Verfassung gebe dem Gesetzgebe­r einen weiten Gestaltung­sspielraum.

„Brücke für die CDU“

Mit dem Vorschlag, nur Direktkand­idaten auf die Liste zu setzen, wollten die Grünen auf Bedenken in der CDU-Fraktion eingehen. Diese hatte sich einmütig dafür ausgesproc­hen, beim bestehende­n System zu bleiben – nur so bleibe die direkte Bindung zwischen Wähler und Abgeordnet­em erhalten. „Mit diesem Kompromiss­vorschlag haben wir der CDU eine Brücke gebaut“, erklärt GrünenFrak­tionschef Schwarz und mahnte Richtung CDU-Fraktion: „Wenn sie über diese Brücke nicht gehen möchte, muss sie erklären, wie sie den Koalitions­vertrag dann umsetzen will.“

Im Koalitions­vertrag hatten sich Grüne und CDU auf eine Reform des Landtagswa­hlrechts geeinigt. Vor allem sollen mehr Frauen ins Parlament. Über die Gutachten und das weitere Vorgehen werden die Koalitions­spitzen heute in der dafür eingericht­eten Arbeitsgru­ppe sprechen.

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