Gutachten stützt Grüne bei Wahlrechtsreform-Vorschlag
Expertise widerspricht verfassungsrechtlichen Bedenken in Innen- und Justizministerium
- Rückenwind für den Kompromissvorschlag der Grünen zur Änderung des Landtagswahlrechts: Ein neues Gutachten sieht keine verfassungsrechtlichen Hürden – es entstand im Auftrag der Grünen. Darin widerspricht der Stuttgarter Verfassungsrechtler Christofer Lenz den Expertisen aus Innen- und Justizministerium. Die Juristen der beiden CDU-geführten Häuser sahen den Vorschlag als problematisch an.
Im Streit um eine Reform des Landtagswahlrechts hatte GrünenFraktionschef Andreas Schwarz folgenden Kompromiss vorgelegt: An den 70 Direktmandaten ändert sich nichts. Die 50 weiteren Sitze im Landtag sollen aber nicht mehr diejenigen bekommen, die in ihrem Regierungspräsidium das beste Wahlkreis-Ergebnis bekommen haben. Stattdessen sollen die Parteien Landeslisten erstellen dürfen. Auf diesen sollen aber nur Bewerber landen, die für einen Wahlkreis kandidieren.
Vergangene Woche bezeichneten die Experten von Justizminister Guido Wolf und von Innenminister Thomas Strobl (beide CDU) den Kompromiss als problematisch.
Der Rechtsanwalt und Honorarprofessor an der Stuttgarter Universität Christofer Lenz sieht das anders. In seinem rund 30-seitigen Gutachten, das der „Schwäbischen Zeitung“ vorliegt, erklärt er zum Grünen-Vorschlag: „Eine entsprechende Gesetzesänderung wäre verfassungsgemäß.“Auch widerspricht er dem Urteil der Juristen im Innenministerium: Eingriffe in die Parteienfreiheit liegen laut Lenz nicht vor. Und falls doch, „dann wären diese gerechtfertigt“, erklärt er. Die Verfassung gebe dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum.
„Brücke für die CDU“
Mit dem Vorschlag, nur Direktkandidaten auf die Liste zu setzen, wollten die Grünen auf Bedenken in der CDU-Fraktion eingehen. Diese hatte sich einmütig dafür ausgesprochen, beim bestehenden System zu bleiben – nur so bleibe die direkte Bindung zwischen Wähler und Abgeordnetem erhalten. „Mit diesem Kompromissvorschlag haben wir der CDU eine Brücke gebaut“, erklärt GrünenFraktionschef Schwarz und mahnte Richtung CDU-Fraktion: „Wenn sie über diese Brücke nicht gehen möchte, muss sie erklären, wie sie den Koalitionsvertrag dann umsetzen will.“
Im Koalitionsvertrag hatten sich Grüne und CDU auf eine Reform des Landtagswahlrechts geeinigt. Vor allem sollen mehr Frauen ins Parlament. Über die Gutachten und das weitere Vorgehen werden die Koalitionsspitzen heute in der dafür eingerichteten Arbeitsgruppe sprechen.