Telefonbetrug: Ermittlungsgruppe eingerichtet
TUTTLINGEN (pm) - Aufgrund des bedenklichen Anstiegs von Telefonbetrügereien an älteren Menschen hat das Polizeipräsidium Tuttlingen nun bei der Kriminalpolizeidirektion Rottweil eine zentrale Ermittlungsgruppe eingerichtet, die sich speziell mit diesen Betrugsphänomenen beschäftigt, so eine Pressemitteilung der Polizei. Der entstandene Schaden beläuft sich seit Anfang dieses Jahres auf rund eine halbe Million Euro im Präsidiumsbereich, heißt es.
Der Ansatz der Ermittlungsgruppe sei dabei in erster Linie die Aufklärung dieser Betrugsstraftaten. Durch eine überregionale Auswertung dieser Betrugsmaschen und umfangreiche Präventionsmaßnahmen will die Polizei dem Phänomen beikommen.
Hierbei sollen alle mit eingebunden werden, die helfen, ältere Mitbürger mit den Warnhinweisen der Polizei zu erreichen – von den Angehörigen über Mitarbeiter eines Pflegedienstes und Bankangestellten bis hin zu kirchlichen Einrichtungen, Kommunen und sorgenden Nachbarn oder Bekannten. Die Polizei bittet alle, aufmerksam zu sein, Veränderungen im Verhalten älterer Menschen zu bemerken und in Verdachtsfällen sofort Hilfe bei Angehörigen oder einer Polizeidienststelle zu suchen.
„Die Betrüger stellen sich bei all diesen ,Abzocker’-Anrufen sehr geschickt an. Durch massives Einschüchtern bauen sie Druck auf und haben nicht selten Erfolg“, so die Polizei. Der bisher auf diese Weise entstandene Schaden im Präsidiumsbereich Tuttlingen liege für das Jahr 2018 bereits jetzt bei über einer halben Millionen Euro, Tendenz steigend.
Verbreitet sind dabei vor allem der sogenannte Enkeltrick, aber auch Schockanrufe, bei denen der Anrufer durch ein tragisches Ereignis überrumpelt wird. Für die Regulierung oder eine Operation werde nun dringend Geld gebraucht. Auch Versprechungen von einem angeblichen Lottogewinn, für den aber erst einmal eine Anzahlung oder eine Gebühr für die Überweisung erhoben werden müssen, seien bei den Gaunern beliebt.
Neu in diesem breiten Sortiment der Lügengeschichten ist laut Polizei die „Malta-Mahnung“. Die Opfer erhalten von einem angeblichen Mitarbeiter der ortsansässigen Bank einen Anruf, in dem mitgeteilt wird, dass die Bank Abbuchungsversuche einer maltesischen Lottogesellschaft vom Konto der Geschädigten verhindert habe. Das Konto würde entsprechend überwacht und auch die Polizei sei eingeschaltet worden. Die Täter beantragen im Anschluss mittels gefälschter E-Mailadresse das Online-Banking für die Geschädigten bei dessen Bank. Nach Erhalt dieser Unterlagen meldet sich der angebliche Bankmitarbeiter wieder, um die Zugangsdaten abzugleichen, damit weitere Abbuchungsversuche verhindert werden können. Somit erhalten die Täter die richtigen Bankdaten und transferieren Gelder auf ausländische Konten.